Berufungsgericht entscheidet über neue Verfahren im Fall Biszku

Budapest, 1. Juni (MTI) – Ein städtisches Berufungsgericht hob am Montag ein Urteil eines Untergerichts im Fall von Bela Biszku, Ungarns Innenminister in kommunistischen Zeiten, wegen der angeblichen Rolle auf, die er bei den Vergeltungsmaßnahmen nach dem antisowjetischen Aufstand gespielt hatte 1956 und ordnete ein neues Verfahren an.

Das Gericht entschied, dass Biszkus Fall von einem neuen Justizrat verhandelt werden sollte.

Im vergangenen Jahr verurteilte ein Primärgericht Biszku in einem unverbindlichen Urteil wegen Kriegsverbrechen in Form von Anstiftung und Mittäterschaft bei Tötungsdelikten zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft.

Sowohl der inzwischen 94-jährige Angeklagte, der sich auf nicht schuldig bekannte, als auch der Staatsanwalt legten Berufung gegen das Urteil ein.

Biszku war zwischen 1957 und 1961 Innenminister, in der Anklageschrift hieß es unmittelbar nach der vereitelten Revolution von 1956 Biszku war Mitglied des Temporären Exekutivkomitees, einem zentralen Lenkungsgremium der damals neu gegründeten Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (MSZMP).Das Komitee hatte eine spezielle Polizei aufgestellt, die direkt von ihren Mitgliedern kontrolliert wurde und damals für das Abfeuern von Schüssen auf die Öffentlichkeit, darunter auch unbewaffnete Demonstranten, in mehreren Teilen Ungarns verantwortlich war.

Es ist das erste Mal, dass ein damaliger Führer aus der Sowjetzeit in Ungarn vor Gericht gestellt wird.

Foto: MTI

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