Bruch: Ungarisches Parlament verabschiedet Gesetz über Gastarbeiter

Das Parlament hat am Dienstag ein Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Ungarn verabschiedet.

Das Gesetz wurde mit 141 Ja-Stimmen und 49 Nein-Stimmen angenommen.

Das Gesetz besagt, dass der Aufenthalt in Ungarn kein Grundrecht für Drittstaatsangehörige ist Ausländer dürfen nur aus Gründen und aus den vom Staat anerkannten Rechtsgründen, für die zulässige Zeit und unter den in den einschlägigen Vorschriften festgelegten Bedingungen bleiben.

Nach dem Gesetz dürfen Gastarbeiter nur in einer Zahl einreisen, die die Zahl der offenen Stellen nicht übersteigt, und ihr Aufenthalt darf drei Jahre nicht überschreiten.

Visa, die für kurzfristige Aufenthalte ausgestellt werden, ermöglichen es den Inhabern, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten für 90 Tage im Land aufzuhalten Langzeitvisa erlauben Aufenthalte zwischen 90 und 180 Tagen, während Dauervisa in der Regel keine zeitlichen Grenzen haben.

Das neue Gesetz ersetzt das ungarische Gastarbeitergesetz und schafft ein einheitliches Ausländergesetz.

Sie schließt Gastarbeiter aus dem Kreis der im Land zur Familienzusammenführung Berechtigten aus.

Die Regierungsstellen müssten untersuchen, ob die Stellen, auf die sich die Gastarbeiter bewerben, sei es saisonal oder nicht, mit ungarischen Arbeitskräften besetzt werden könnten, heißt es.

Arbeitgeber müssen mit dem ungarischen Staat ein Abkommen schließen Die Zahl der jährlich erteilten Genehmigungen wird vom Wirtschaftsförderungsminister festgelegt, bei den Genehmigungsinhabern dürfen die Staatsangehörigen eines Landes 25 Prozent nicht überschreiten.

Langzeitvisa können für Gastarbeiter, Unternehmer und Investoren, für hochqualifizierte Arbeitskräfte oder Doppelstaatsangehörige sowie zu Studien-, Gesundheits- oder delegierten Zwecken erteilt werden.

Dauervisa werden Drittstaatsangehörigen ausgestellt, die zuvor eine Aufenthalts- oder Einwanderungserlaubnis erhalten haben, sowie Personen, die über eine befristete Aufenthaltskarte, eine nationale Aufenthaltskarte oder eine EU-Aufenthaltskarte verfügen.

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