COVID-19: Ungarn Die Zahl der Todesfälle durch Coronaviren steigt um 95 – 1.358 neue Fälle werden innerhalb von 24 Stunden gemeldet

Ganze 95 Covid-Patienten, im Allgemeinen ältere Menschen und an einer Grunderkrankung leidend, starben in den letzten 24 Stunden, während 1.358 Neuinfektionen offiziell registriert wurden, sodass sich die Gesamtzahl der Infizierten auf 345.710 erhöhte, teilte Koronavirus.gov.hu am Mittwoch mit.

Die Zahl der Todesopfer ist auf 10.948 gestiegen, während sich 215.453 Menschen erholt haben.

Die Zahl der aktiven Infektionen liegt bei 119.309, während es 4.870 hospitalisierte Covid-Patienten gibt, davon 339 an einem Beatmungsgerät.

Insgesamt befinden sich 25.856 Menschen in offizieller Heimquarantäne, die Zahl der durchgeführten Tests ist auf 2.879.364 gestiegen.

Die meisten Infektionen wurden bisher in Budapest (64.944) und im Komitat Pest (43.115) registriert, gefolgt von den Komitaten Hajdú-Bihar (19.681), Gy r-Moson-Sopron (19.666) und Borsod-Abaúj-Zemplén (19.350).Der am wenigsten von der Infektion betroffene Kreis ist Tolna (7.259).

Beschränkungen, die bis zum 1. Februar gelten

Die Regierung wird die Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus bis zum 1. Februar beibehalten„und weiterführende Schulen werden ihre digitale Bildung fortsetzen, sagte Premierminister Viktor Orbán am Freitag.

Ein Erlass machte gewerbliche P+R, Parkhäuser und Parkplätze in Wohngebieten von 7:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens kostenlos Soldaten helfen der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in öffentlichen Bereichen Soldaten wurden auch zur Personalhilfe in 93 Krankenhäusern in ganz Ungarn eingesetzt.

Die Ausgangssperre gilt zwischen 8 und 5 Uhr morgens und Arbeiten, die außerhalb des Hauses durchgeführt werden, müssen begründet werden.

Mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen können Geschäfte bis 7 Uhr geöffnet sein Friseure, Masseure und Personal Trainer müssen die allgemeinen Ausgangssperren Regeln beachten, Familien – und Privatveranstaltungen einschließlich Geburtstagsfeiern können mit maximal zehn anwesenden Personen durchgeführt werden, Kinder zählen nicht in der Personalzahl.

Eine wichtige neue Regel besteht darin, dass in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern im öffentlichen Raum Gesichtsmasken getragen werden müssen

Obwohl es Sache der örtlichen Bürgermeister ist, zu entscheiden, für welche Räume die Regel gilt Restaurants beschränken sich auf das Angebot von Imbissbuden, während Hotels nicht für Touristen zugelassen sind, sondern nur Gäste, die aus geschäftlichen, wirtschaftlichen oder Bildungszwecken ankommen Sportveranstaltungen müssen hinter verschlossenen Türen abgehalten werden.

Auch Freizeiteinrichtungen wie Fitness-Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Bibliotheken, Kinos, Zoos und Eislaufbahnen müssen ihre Dienste einstellen Veranstaltungen, einschließlich kultureller Veranstaltungen, können nicht nach den besonderen Regeln durchgeführt werden.

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