Das Berufungsgericht weist erstinstanzliches Urteil in einem Terrorfall aus dem Jahr 2009 ab

Ein Budapester Berufungsgericht hat am Donnerstag ein erstinstanzliches Urteil abgewiesen, das den vor einem Jahrzehnt wegen terroristischer Aktivitäten verurteilten rechten Aktivisten György Budaházy und andere betrafDas Berufungsgericht hat ein neues Verfahren angeordnet.
Den Vorwürfen zufolge gründete Budaházy eine Terrororganisation namens Ungarische Pfeile, um zwischen 2007 und 2009 Angriffe gegen Abgeordnete des damals regierenden sozialistisch-freien Demokratenbündnisses durchzuführen.
Im Sommer 2016 verurteilte das Stadtgericht Budapest Budaházy zu 13 Jahren Haft Von den 17 Angeklagten wurden 15 wegen terroristischer Aktivitäten zu jeweils zwischen 5 und 13 Jahren Gefängnis verurteilt.
Budaházy und seine Komplizen waren außerdem angeklagt worden, Benzinbomben auf die Häuser sozialistischer und freidemokratischer Politiker und deren Parteizentralen geworfen und Molotowcocktails auf Schwulenbars und -geschäfte geworfen zu haben, beispielsweise auf eine Kasse im 13. Bezirk von Budapest.
Es wird angenommen, dass Budaházys Gruppe hinter der Prügelstrafe gegen den ehemaligen sozialistischen Politiker und späteren TV-Persönlichkeit Sándor Csintalan steckt.
Budaházy wurde im Juni 2009 verhaftet und bis September 2011 in Untersuchungshaft gehalten, als das Gericht seinen Hausarrest anordnete. Das Gericht hob die Anordnung im Juni 2014 auf.
Die Verteidigung hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung auf Kronzeugenregelung und beim Staatsanwalt auf eine höhere Strafe eingelegt.
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