Das oberste Gericht hebt gesetzliche Bestimmungen zur Überprüfung der nationalen Sicherheit von Richtern auf

Das Verfassungsgericht hat am Dienstag für verfassungswidrig erklärt und bestimmte Rechtsvorschriften aufgehoben, die eine Überprüfung der nationalen Sicherheit durch Richter vorschreiben.
Die des Gerichts Das Urteil ergeht, nachdem Péter Darák, der Leiter des Obersten Gerichtshofs Ungarns in Kúria, das Gericht aufgefordert hatte, die Bestimmungen des Gesetzes über nationale Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Überprüfung von Richtern für verfassungswidrig zu erklären und sie aufzuheben.
Darák wies in seiner Berufung darauf hin, dass die 2013 verabschiedeten nationalen Sicherheitsgesetze neue nationale Sicherheitsregeln für die Justiz eingeführt hätten. Nach diesen Regeln waren nur die Leiter der Kuria und des nationalen Justizamtes OBH von der Überprüfung ausgenommen.
Darák wies auch darauf hin, dass Richter laut Gesetz verpflichtet seien, sich einer Überprüfung der nationalen Sicherheit zu unterziehen, während dies beim Gesetzgeber nicht der Fall sei. In der Berufung hieß es außerdem, es sei unmöglich, die genauen Situationen zu bestimmen, in denen die Regel auf Richter angewendet werden müsse.
Darák sagte, die fraglichen Bestimmungen verletzten die Unabhängigkeit der Justiz, die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Rechtssicherheit und der Gewaltenteilung.
Das Verfassungsgericht hat das Gesetz von 2013 nach einem Bericht des Ombudsmanns bereits früher auf den Prüfstand gestellt und mehrere seiner Bestimmungen mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit aufgehoben.
Das oberste Gericht entschied am Dienstag, dass die von Darák eingereichten Ansprüche begründet seien.
In der Begründung seiner Entscheidung hieß es, dass der Schutz nationaler Sicherheitsinteressen als Verfassungsgrundsatz und als Pflicht des Staates definiert sei, während das geltende Recht die Möglichkeit eines Missbrauchs vorsehe, der die Unabhängigkeit der Justiz verletze.
Das Gericht sagte, die Unabhängigkeit der Justiz habe in jedem Rechtsstaat oberste Priorität, daher müssten die Regeln für die Zweigstelle klar definiert werden.
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