Das oberste Gericht hebt Urteile auf, mit denen die Veröffentlichung von Fotos der Polizei im Einsatz verboten wurde

Budapest, 18. Oktober (MTI) – Das Verfassungsgericht hat frühere Gerichtsentscheidungen aufgehoben, die die Veröffentlichung von Fotos und Videomaterial, einschließlich Porträts von Polizisten im Einsatz, verboten hatten.

Die Gerichte betrachten Polizisten bisher als nichtöffentliche Personen und legen fest, dass Filmmaterial, in dem sie erkennbar sind, nur mit deren vorheriger Zustimmung erstellt und veröffentlicht werden darf.

Das Verfassungsgericht sagte hingegen in seinem Dienstag-Urteil, dass solche Fotos veröffentlicht werden können, wenn “die Veröffentlichung dem Recht der Öffentlichkeit auf freie Information dient” Die Veröffentlichung von Bildern, die der Menschenwürde der Polizei schaden, wie sie beispielsweise das Leiden eines verletzten Beamten darstellen, soll weiterhin verboten werden, heißt es in dem Urteil jedoch.

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