Das Parlament stimmt einem Steuerpaket zur Reduzierung der Bankabgabe und der Großvatervorsorge zu

Der ungarische Gesetzgeber hat am Dienstag ein Paket von Steueränderungen genehmigt, die die Bankabgabe senken und eine Großvaterbestimmung einführen, die die weitere Anwendung des Vorzugssatzes von 5 Prozent Mehrwertsteuer ermöglicht Hausbau Projekten, für die Bauherren bereits eine Genehmigung oder eine Anmeldung besitzen.
Das Paket wurde mit 115 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 36 Enthaltungen angenommen.
Durch die Änderungen wurde der obere Satz der Bankabgabe ab 2019 von 0,21 Prozent auf 0,20 Prozent gesenkt.
Der auf einer Steuerbemessungsgrundlage von bis zu 50 Milliarden Forint gezahlte Satz bleibt bei 0,15 Prozent.
Die Kreditinstitute zahlen die Abgabe auf die bereinigte Bilanzsumme.
Der obere Satz der Bankabgabe wurde ab 2017 von 0,21 Prozent auf 0,31 Prozent gesenkt.
Das Paket wendet den Vorzugssteuersatz von 5 Prozent auch auf Wohnprojekte mit entweder einer Baugenehmigung oder einer Registrierung an (freistehende Häuser unter 300 qm erfordern nur eine Registrierung) am 1. November 2018. Allerdings müssen Häuser in diesen Projekten bis spätestens 31. Dezember 2023 verkauft werden, damit die Befreiung vom Hauptmehrwertsteuersatz gilt.
Gesetzgeber eingeführt die Vorzugspreis für den Hausbau Ab Anfang 2016 soll es jedoch Anfang 2020 wieder auf die Hauptquote von 27 Prozent zurückfallen.
Die Änderungen befreien von den Finanztransaktionszollzahlungen für Staatspapiere zwischen Privatpersonen und der Staatskasse.
Mit dem Paket wird die jährliche Einnahmenschwelle für die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen von 8 Millionen ab dem nächsten Jahr auf 12 Millionen Forint angehoben.
(HUF 100 = EUR 0,3107)

