Der EGMR verpflichtet Ungarn, kleinen Kirchen Entschädigungen zu zahlen

Brüssel, den 28. Juni (MTI) – Der in Straßburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass der ungarische Staat kleinen ungarischen Religionsgemeinschaften im Zusammenhang mit Schäden, die infolge des Kirchengesetzes entstanden sind, Schadensersatz zu zahlen hat, das im Januar 2012 in Kraft trat.

Der EGMR erklärte in einer Erklärung, dass die Religionsgemeinschaften vor der Verabschiedung des Kirchengesetzes in Ungarn als Kirchen registriert worden seien und staatliche Mittel erhalten hätten Nach dem neuen Gesetz, das darauf abzielte, Probleme im Zusammenhang mit der Ausbeutung staatlicher Gelder durch bestimmte Kirchen anzugehen, erhielten nur noch eine Reihe anerkannter Kirchen weiterhin Fördermittel.

In der Erklärung wurde hinzugefügt, dass nach einer Entscheidung des ungarischen Verfassungsgerichts, die bestimmte Bestimmungen des neuen Kirchengesetzes für verfassungswidrig erklärte, im Jahr 2013 neue Gesetze verabschiedet wurden. Danach konnten Religionsgemeinschaften wie die Kläger sich erneut als Kirchen bezeichnen, das Gesetz verlangte jedoch, dass sie beim Parlament die Registrierung als eingetragene Kirchen beantragen mussten, wenn sie wieder Zugang zu staatlichen Mitteln erhalten wollten.

Die Kläger beriefen sich auf Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und beschwerten sich beim EGMR über ihre Abmeldung nach dem neuen Gesetz und über die freiwillige Neuregistrierung von Kirchen, heißt es in der Erklärung.

In einem Grundsatzurteil vom 8. April 2014 stellte der EGMR einen Verstoß gegen Artikel 11 und Artikel 9 fest.

Nach dem Urteil vom Dienstag zur Beurteilung der Anwendung von Artikel 41 (gerechte Befriedigung) des Übereinkommens hat Ungarn für Vermögens- und immaterielle Schäden insgesamt 540.000 Euro an sieben Kirchen zu zahlen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *