Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zugunsten der ungarischen Mutter gegenüber dem entführten Sohn

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass der ungarische Staat einer ungarischen Mutter eine Entschädigung für die Entführung ihres Sohnes zahlen soll, heißt es in dem am Dienstag in Straßburg verkündeten Urteil.
Das Urteil betrifft den Fall von Edina Tóth, deren Ehemann 2004 ihren zweijährigen Sohn entführte und zehn Jahre lang bei ihm an einem unbekannten Ort blieb.
Das Kind wurde 2014 geborgen, dem Jahr, in dem der damalige Ex-Mann inhaftiert wurde Polizei.
Nach Angaben des Gerichts machte die Klägerin geltend, dass die ungarischen Behörden die gerichtliche Entscheidung, mit der die Unterbringung ihres Kindes bei ihr festgestellt wurde, nicht umgesetzt und somit auch nicht für die rasche Rückkehr ihres Kindes gesorgt hätten, nachdem sein Vater es ohne ihre Zustimmung mitgenommen hatte.
Das Gericht verpflichtete den ungarischen Staat, 12.500 Euro Schaden und 3.800 Euro Anwaltskosten an den Antragsteller zu zahlen.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

