Der illegale Grenzübertritt wird in Ungarn zu Kriminalität

Budapest, 15. September (MTI) – Ab Mitternacht gilt das illegale Überschreiten der ungarischen Grenze als Straftat, wird mit einer dreijährigen Haftstrafe und der Ausweisung aus dem Land geahndet.

Menschenschmugglern drohen möglicherweise härtere Haftstrafen als zuvor. Organisatoren solcher Operationen könnten beispielsweise 10 bis 20 Jahre Gefängnis bekommen.

Ab Dienstag kann die Regierung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten den Krisenzustand aufgrund der Massenmigration ausrufen.

Das Parlament wird bald über einen Gesetzentwurf beraten, der von den regierenden Fidesz-ChristDem-Gesetzgebern vorgelegt wurde und der Armee besondere Befugnisse zum Schutz der Grenzen sowie der Polizei und den dort stationierten Mitarbeitern der Einwanderungsbehörde während einer Krise aufgrund der Massenmigration einräumt.

Das Parlament soll in der letzten Septemberwoche über die Gesetzgebung abstimmen.

Foto: MTI

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