Der Oberste Gerichtshof entscheidet in Bestechungsfällen von Geburtshelfern und Gynäkologen

Budapest, 5. Mai (MTI) – Der Oberste Gerichtshof Ungarns, die Kuria, entschied am Dienstag gegen staatliche Geburtshelfer und Gynäkologen, weil sie von Patienten Trinkgeldzahlungen verlangt hatten.

Der Anklageschrift zufolge forderten elf Gynäkologen und zwei Geburtshelfer zwischen April 2007 und Juli 2008 in über 20 Fällen im öffentlichen Gesundheitssystem Zahlungen für die Geburtshilfe. Nach öffentlichen Beschwerden wurde eine Untersuchung eingeleitet.

Die Ärzte bestritten, eine Zahlung entweder verlangt oder angenommen zu haben Gerichtsdokumente zeigen jedoch, dass Gynäkologen, Geburtshelfer und Hebammen Zahlungen zwischen 2.000 und 80.000 Forint (266 EUR) pro Geburt erhielten.

In seinem Urteil vom vergangenen März verhängte ein Budapester Stadtgericht gegen zehn Verdächtige eine Geldstrafe von jeweils 2 Millionen Forint und verhängte gegen einen Geburtshelfer eine Bewährungsstrafe.

Ein Budapester Appellationsgericht sprach daraufhin mehrere der Angeklagten frei und reduzierte die Strafen anderer Sieben Ärzte legten daraufhin Berufung bei der Kuria ein, die im Falle eines Geburtshelfers eine Geldstrafe von 95.000 Forint (312 EUR) festsetzteDie meisten Verdächtigen wurden ohne Geldstrafe auf Bewährung gestellt, während mehrere freigesprochen oder gerügt wurden.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *