Die Regeln zum ungarischen Immunitätszertifikat haben sich geändert!

Am Montagabend erließ die ungarische Regierung in einem neuen Dekret einige Änderungen bezüglich der Immunitätsbescheinigung Diese Änderungen betreffen in gewissem Umfang sowohl ungarische als auch ausländische Staatsbürger.

Auf der Grundlage der neuen Entscheidung, die im Magyar KözlönyDie wichtigsten Änderungen betreffen die Impfung derjenigen ungarischen Staatsbürger, die keine Sozialversicherungsnummer (TAJ) haben und die Ausländer, die bereits seit langem im Land leben. Das Dekret schafft die Rechtsgrundlage für die Impfung Von diesen beiden Gruppen sind auch alle Unterlagen beteiligt, die für die Erstellung, Lieferung und den Erhalt des Zertifikats erforderlich sind, schreibt hvg.hu.

Für ungarische Staatsbürger ohne TAJ-Nummer ist der Prozess natürlich etwas einfacher. Sie müssen keine in mehreren anderen Gesetzen festgelegten Bedingungen erfüllen. Beispielsweise wird die Dauer ihres Aufenthalts im Land beim Erhalt des Jabs nicht berücksichtigt.

Andererseits ist der Fall der Ausländer etwas anders Nur

Wer sich lange in Ungarn aufhält, kann im Land geimpft werden Die Aufenthaltserlaubnis ist das Dokument, das diese Tatsache belegt.

Falls der ausländische Staatsbürger weder einen Reisepass noch einen Personalausweis besitzt (im Fall britischer Staatsbürger), ist dies der Fall Aufenthaltstitel und seine Nummer werden in das Passnummernfeld auf der Immunitätsbescheinigung eingetragen. Somit

Die Immunitätsbescheinigung wird nur zusammen mit der Aufenthaltsgenehmigung gültig sein!

Wenn ein ausländischer Staatsbürger Hat keine TAJ-Karte Er wird weiterhin Anspruch auf die Immunitätsbescheinigung haben, natürlich, wie oben erwähnt Er wird jedoch eine gesonderte, sog “technischer Code” als Ersatz für die TAJ-Nummer auf dem Immunitätszertifikat.

Dieser Code muss persönlich und nur persönlich bei jedem “Government Window” abgefragt werden.

Theoretisch und auf der Grundlage des am Montag erlassenen Dekrets sollten diese Details das Problem lösen, mit dem viele Ausländer im Zusammenhang mit dem Impfprozess konfrontiert waren.

Viele ausländische Staatsbürger, die bereits ihre erste Impfung erhalten haben, warten immer noch auf das Eintreffen der Immunitätsbescheinigung.

Auch das Dekret über die Immunitätsbescheinigung wurde etwas geändert, dennoch ist es ein ziemlich wichtiges Detail Bisher hieß es in dem Dekret, dass die “Immunitätsbescheinigung belegt die Tatsache, dass die Person, die sie besitzt, durch einen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft wurde, einen Impfstoff, der sowohl von der Europäischen Union als auch von der ungarischen Regierung zugelassen ist und verwendet wird”. Beginnend Ab 13. MaiDieser Satz wird geändert und besagt dies

Die Immunitätsbescheinigung belegt den Empfang des Impfstoffs im Hoheitsgebiet Ungarns.

Weitere Informationen oder Klarstellungen waren in dem Erlass nicht enthalten, so Wir wissen nicht genau, ob dies bedeutet, dass die ungarische Regierung keine von anderen Ländern ausgestellten Immunitätsbescheinigungen akzeptieren wird Da diese Menschen in Ungarn nicht geimpft wurden Dies steht im Widerspruch zu den Nachrichten, über die wir letzte Woche berichtet haben Zwei bilaterale Abkommen, die Ungarn bereits mit zwei Ländern unterzeichnet hat, um die Immunitätsbescheinigungen des jeweils anderen zu akzeptieren.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *