Die ungarische Zentralbank hält die antizyklische Kapitalpufferquote von 0 Prozent auf einem kontinuierlich niedrigen Niveau zyklischer systemischer Risiken

Ausgehend von den zyklischen Systemrisikodi-katoren weist die Kreditvergabe auch bei dynamischer Expansion eine gesunde Struktur auf; daher ist die Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers derzeit nicht gerechtfertigt In Anbetracht der einschlägigen Sachdaten und der zukunftsgerichteten Informationen hält der Rat für Finanzstabilität die antizyklische Kapitalpufferquote zum 1. Oktober 2019 bei 0 Prozent fest Angesichts der Dynamik der Kreditvergabe wird die MNB die Entwicklung der Kreditmärkte weiterhin aufmerksam verfolgen.

Als die Pressemitteilung Sagte, Der Finanzstabilitätsrat (FSC) der Nationalbank von Ungarn/Magyar Nemzeti Bank (MNB) hat beschlossen, die für inländische Risikopositionen geltende antizyklische Kapitalpufferquote bei 0 Prozent zu belassen Auf der Grundlage der zyklischen Überhitzungs – und Vulnerabilitätsindikatoren für das Finanzsystem ist es nicht gerechtfertigt, die geltende antizyklische Kapitalpufferquote zu ändern.

Während die dynamischen inländischen Kreditvergabeprozesse eine aufsteigende Phase des Kreditzyklus implizieren, kann der Nettokreditabfluss weder insgesamt noch im Einzelhandels- und Unternehmenssegment getrennt als übermäßig angesehen werden.

Sowohl die Geschwindigkeit des Kreditabflusses als auch das absolute und relative Volumen der ausstehenden Aktien sowie die solidere Struktur der Kreditportfolios im Vergleich zu früheren Perioden weisen auf nachhaltige Kreditvergabeprozesse in der Wirtschaft. Im EU-weiten und regionalen Vergleich steht für den Ausbau der inländischen Kreditvergabe und die schrittweise finanzielle Vertiefung weiterer Raum zur Verfügung Nichtsdestotrotz beobachtet die MNB die Kreditmarktprozesse weiterhin genau.

Der Zweck des antizyklischen Kapitalpuffers besteht darin, die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Finanzintermediärsystems über Kreditzyklen hinweg zu erhöhen. Die MNB überprüft vierteljährlich den Satz des antizyklischen Kapitalpuffers, der für ungarische Engagements gilt.

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