EG entscheidet sich gegen die Auslösung von Verstößen aufgrund von Tabakversorgungsvereinbarungen

Budapest, 3. August (MTI) – Die Europäische Kommission wird aufgrund der ausschließlichen Konzession des Staates zur Belieferung der Tabakgeschäfte des Landes kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten.
Die Kommission akzeptierte das Argument der Regierung, dass die National Tobacco Supply Company (OBDE) nicht gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoße, erfuhr MTI aus Quellen in Brüssel.
János Lázár, der strategische Kabinettschef, bestätigte, dass die Generaldirektion Wettbewerb kein Vertragsverletzungsverfahren zu diesem Thema einleiten werde.
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