Ehemaliger Berater des ungarischen Finanzministers international gesucht, weigert sich, sich in Ungarn vor Gericht zu stellen
Eine ehemalige Beraterin der ungarischen Finanzministerin, Béla Bukta, steht unter internationalem Haftbefehl und muss sich wegen Meineids strafbar machen, in der Vergangenheit wurde er jedoch auch wegen Spionage und Zugehörigkeit zu einer Spionageorganisation namens Birodalom angeklagt, angeblich habe er vertrauliche Informationen über Ungarn an die Vereinigten Staaten, den IWF und den Schweizer Fonds weitergegeben Bukta weigerte sich, sich in Ungarn einem Prozess zu stellen, da er befürchtete, dass er keine faire Behandlung erhalten würde.
Ehemaliger Berater des ungarischen Finanzministers aufgrund eines internationalen Haftbefehls
Telex Berichten zufolge wird derzeit gegen Béla Bukta, eine ehemalige Beraterin des ungarischen Finanzministers und eine Schlüsselfigur der Regierung Orbán, ein internationaler Haftbefehl beantragt und muss wegen Meineids strafrechtlich verfolgt werden. Trotz dieser Anschuldigungen hat Bukta, dem zuvor in den Vereinigten Staaten politisches Asyl gewährt wurde, erklärt, er habe nicht die Absicht, nach Ungarn zurückzukehren, um sich vor Gericht zu verantworten. Buktas Karriere umfasst Rollen im Büro des Premierministers, im Wirtschaftsausschuss des Parlaments und im Ministerium für nationale Entwicklung sowie Erfahrungen mit der Weltbank.
Vorwürfe wegen Spionage und Spionageorganisation
Wie bereits erwähnt, droht Béla Bukta, die derzeit in den Vereinigten Staaten lebt, eine strafrechtliche Verfolgung Meineid und steht unter internationalem Haftbefehl Neben seinen ungarischen Amtskollegen wurde Bukta zuvor wegen Spionage angeklagt und beschuldigt, Teil einer Spionageorganisation namens Birodalom (gemeint ist ‘Reich’) zu sein, die Ungarn angeblich für die Vereinigten Staaten, den IWF und den Schweizer Fonds ausspioniert hatte.
Das Gericht sprach den ehemaligen Berater des ungarischen Finanzministers und seine Mitarbeiter jedoch schließlich in einem rechtskräftigen Urteil von den Spionagevorwürfen frei, daraufhin wurden sie wegen Meineids angeklagt, Bukta, der Ungarn 2019 verließ, erhielt politisches Asyl in den Vereinigten Staaten, wo die Behörden glaubten, er würde in Ungarn kein faires Verfahren erhalten.
Birodaloms Spione
In einem verworrenen Spionagefall wurde dem ehemaligen Berater des ungarischen Finanzministers und anderen vorgeworfen, Teil einer Spionageorganisation namens Birodalom unter der Führung von MN zu sein, die Bukta angeblich angewiesen hatte, 2008 geheime Verteidigungsdokumente an einen Beamten der US-Botschaft zu übergeben offenlegen Finanziell Details an den IWF im Jahr 2010 Der Fall war jedoch von Verwirrung geprägt.
Bevor die Spionagevorwürfe auftauchten, wurde gegen MN nicht als Spion, sondern als mutmaßliches Opfer eines Mordes polizeilich ermittelt, wobei ein Diebstahl wertvoller Kunst das Rätsel noch verstärkte. Später stellte sich heraus, dass MN seinen Tod vorgetäuscht hatte, und die Spionagevorwürfe stammten aus dieser bizarren Abfolge von Ereignissen Auch die aktuellen Meineidvorwürfe gegen Bukta, den ehemaligen Berater des ungarischen Finanzministers, lassen sich auf diesen verworrenen Fall zurückführen.
Ein Fall zunehmender Komplexität
Das Verfahren gegen Béla Bukta wurde immer komplexer, als er vor den Spionagevorwürfen der Beteiligung an einer Online-Verleumdungskampagne gegen den ehemaligen Staatssekretär Vilmos Vályi-Nagy verdächtigt wurde. Bei einer Durchsuchung von Buktas Haus beschlagnahmte die Polizei eine externe Festplatte, die ein als „vertraulich“markiertes Dokument des Verteidigungsministeriums enthielt, in dem die Zehnjahresstrategie der ungarischen Streitkräfte dargelegt wurde.
Bukta wurde vorgeworfen, dieses Dokument auf Befehl von MN an die US-Botschaft weitergeleitet zu haben. Der Spionagefall war jedoch schwach, da Bukta argumentierte, die Beweise seien im Nachhinein auf der Festplatte platziert worden. Seine Verteidigung wurde durch Beweise für Fahrlässigkeit der Polizei gestärkt, da keine ordnungsgemäßen Verfahren für den Umgang mit den beschlagnahmten Beweisen eingehalten worden seien, was die Glaubwürdigkeit der Anklage untergräbt.

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