Endgültige Entscheidung über die Annahme des ungarischen Impfpasses in der EU

Vermutlich kann der EU-Impfpass auch von denjenigen bezogen werden, die einen russischen oder chinesischen Impfstoff erhalten haben, der noch nicht von der EU-Arzneimittelbehörde zugelassen ist Dementsprechend wird der ungarische Impfpass auch in der EU akzeptiert.
Wie wir letzte Woche berichteten, wurde Die Gültigkeit des ungarischen Impfpasses war weiterhin fraglich Im Falle chinesischer und russischer Impfstoffe, die von der Europäischen Union noch nicht zugelassen sind Allerdings auf der Grundlage des Vorschlags der Europäischen Kommission, der am 17th März, kann der einheitliche EU-Impfpass auch von denjenigen bezogen werden, die einen russischen oder chinesischen Impfstoff erhalten haben, der noch nicht von der EU-Arzneimittelbehörde zugelassen ist.
Als ungarisches Nachrichtenportal Portfolio Berichte, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, sollte ein Impfpass weder Voraussetzung für freie Fahrt innerhalb der EU sein, noch sollte für irgendjemanden eine Impfpflicht bestehen Dementsprechend würde dies ermöglichen, ohne EU-Zertifikat frei zu reisen; es wird jedoch weiterhin empfohlen, mitgenommen zu werden, da wir uns dadurch in einem einheitlichen, von den Mitgliedstaaten einvernehmlich vereinbarten Rahmen bewegen können.
Der EU-Impfpass wird “EU Covid Card / digital green certificate” genannt und enthält den Namen, die Personalausweis-/Passnummer, das Geburtsdatum sowie die Art und Dosisnummer des erhaltenen Impfstoffs.
Es wird keine zentrale EU-Datenbank geben, sondern ein dezentrales, sicheres System eingerichtet, das von den Behörden der Mitgliedstaaten verwaltet wird und von dem die Bürger es kostenlos oder auf Papier elektronisch herunterladen können.
Die EU-Covid-Karte verfügt über eine eindeutige Kennung (Barcode/QR-Code) und besteht aus drei separaten Zertifikaten, die registrieren, ob der Eigentümer bereits einen Coronavirus-Impfstoff erhalten hat, und dabei auch die Art angeben; ob er/sie jemals einen Coronavirus-Test hatte, zusammen mit dem Ergebnis; und ob der Reisende in seinem/ihrem eigenen Mitgliedstaat offiziell genesen wurde.
Aufgrund der Tatsache, dass kein Mitgliedstaat den Besitz eines EU-Impfnachweises für die Aufnahme eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats verpflichtend vorschreiben kann, werden sowohl die Impfung als auch das EU-Zertifikat freiwillig sein Für diejenigen, die nicht offiziell auf COVID getestet wurden oder noch nicht offiziell genesen wurden, gelten unterschiedliche Reisebedingungen (z. B. obligatorischer Test oder Quarantäne).
Dementsprechend wird der Besitz einer EU-Covid-Karte kostenlose Reisen in der EU ermöglichen
Darüber hinaus wird es einen einheitlichen Rahmen für Beschränkungen geben, der eines der Hauptziele ist, da jeder Mitgliedstaat die von den Behörden des anderen Mitgliedstaats erfassten Daten gegenseitig akzeptiert.

