EU-Gericht: Ungarn ad tax entspricht den EU-Vorschriften

Ungarns Werbesteuer entspricht dem EU-Recht, teilte der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof am Dienstag mit.
Das Werbesteuergesetz 2014 verpflichtet Unternehmen, eine Abgabe auf der Grundlage ihrer Werbeeinnahmen zu zahlen.
Die Europäische Kommission Hatte argumentiert, dass die ungarische Steuer ebenso wie eine ähnliche polnische Steuer, die schrittweise auf der Grundlage von Verkäufen und nicht von Gewinnen berechnet wird, mit den Regeln des Gemeinsamen Marktes unvereinbar sei.
In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass Steuerangelegenheiten in den Händen der Mitgliedstaaten lägen, einschließlich der umsatzbasierten progressiven Besteuerung.
Darüber hinaus sagte das Gericht
Die Kommission hatte nicht nachgewiesen, dass eine solche umsatzbasierte Besteuerung für bestimmte Unternehmen oder Produkte diskriminierend sei.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Dienstag die Entscheidungen der Kommission mit der Begründung aufgehoben, die ungarischen und polnischen Maßnahmen seien nicht diskriminierend gestaltet worden, er wies auch die in dieser Sache erhobenen Rechtsmittel der EG zurück.

