EU-Mittel: Ungarische Regierung gibt der EU nach, Zahlungen könnten eingespart werden

Ein neues Dekret der ungarischen Regierung verschärft die Finanzkontrollen bei öffentlichen und EU-finanzierten Bauprojekten erheblich. Dieser Schritt ist eine klare Reaktion auf die jüngste Kritik der Europäischen Kommission am ungarischen System der öffentlichen Auftragsvergabe. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, das Vertrauen in den Umgang mit EU-Geldern wiederherzustellen und unkontrollierte Kostensteigerungen bei öffentlichen Bauvorhaben einzudämmen.

Im April 2024 äußerte die Europäische Kommission ernsthafte Bedenken über die öffentlichen Investitionen in Ungarn. Als Hauptprobleme wurden ein Mangel an Transparenz, die Umgehung der Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe, verschwommene Grenzen bei Interessenkonflikten und Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von EU-Geldern genannt. Infolgedessen drohte Brüssel mit der Aussetzung weiterer Hilfen.

Laut dem offiziellen Schreiben der Kommission könnte die ungarische Gesetzgebung in mehreren Punkten ernsthaft gegen die EU-Vorschriften verstoßen, da sie es erlaubte, bestimmte Projekte von der Verpflichtung zur öffentlichen Auftragsvergabe auszunehmen, und den Betroffenen keinen Rechtsbehelf bot. Dieses rechtliche Umfeld stelle ein systemisches Risiko für die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern dar.

Hungary European Commission infringement
Foto: FB/Europäische Kommission

Wie wirkt sich die neue Verordnung auf die EU-Fonds aus?

Laut Portfolio werden nach der neuen Verordnung alle öffentlichen oder EU-finanzierten Arbeiten, die die nationalen oder EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge erreichen oder überschreiten, einem detaillierten Kostenkontrollverfahren unterzogen. Das bedeutet zum Beispiel, dass für klassische öffentliche Auftraggeber der untere Schwellenwert bei 60 Millionen HUF (rund 148.000 EUR) liegt, während der EU-Schwellenwert bei 5,5 Millionen EUR (über 2 Milliarden HUF) liegt.

Die Verordnung zielt jedoch nicht nur auf einzelne Projekte ab, sondern berücksichtigt auch den Wert zusammenhängender kleinerer Investitionen, die unter dieselbe Finanzhilfevereinbarung fallen. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass Auftragnehmer Projekte “aufspalten”, um Kontrollpflichten zu umgehen.

euro Hungarian government EU funds
Foto: depositphotos.com

Bestimmte Ausnahmen sind jedoch beibehalten worden. So ist zum Beispiel keine Kostenkontrolle für Notfalleinsätze infolge von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen erforderlich, sofern sie unterhalb der EU-Beschaffungsschwelle liegen. Projekte, die von privaten Unternehmen oder Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Besitz durchgeführt werden, sind ebenfalls ausgenommen, wenn der Anteil der öffentlichen oder EU-Finanzierung 50 % nicht überschreitet und der Gesamtwert unter dem Schwellenwert bleibt.

Was wird überwacht?

Die Verordnung deckt den gesamten Lebenszyklus von Bauprojekten ab. Dazu gehören nicht nur die Durchführung, sondern auch die Projektvorbereitung, Änderungen an bestehenden Verträgen, die Ausführung zusätzlicher Arbeiten und die Mobilisierung von Reservemitteln. Die Kostenkontrolleure können daher bereits in der Planungsphase einbezogen werden und werden die Ausgaben während des gesamten Prozesses verfolgen.

Die Zuständigkeiten für die Überwachung sind auf mehrere sektorspezifische Institutionen verteilt. Zum Beispiel:

  • Eisenbahn- und Wasserprojekte: Institut für Verkehrswissenschaften
  • Hochbau: Construction Quality Control Ltd.
  • Straßenbau: Ungarische Behörde für Straßenwesen
  • Landwirtschaftliche Projekte: Ungarisches Staatsschatzamt

Die IT-Infrastruktur wird vom MÁV Service Centre bereitgestellt, so dass der Prozess elektronisch verwaltet und nachverfolgt werden kann.

Anträge auf Kostenüberprüfung müssen online eingereicht werden, zusammen mit verschiedenen Dokumenten wie aufgeschlüsselten Budgets, technischen Spezifikationen, Preisvoranschlägen und unterstützenden Unterlagen für zusätzliche Arbeiten. Auf der Grundlage des Antrags gibt der Minister eine Stellungnahme ab, die für die Genehmigung von Beschaffungen oder Vertragsänderungen von entscheidender Bedeutung sein kann.

Wenn der Antrag unvollständig oder falsch formatiert ist, muss er nachgereicht werden. Geschieht dies nicht, wird das Verfahren abgebrochen und es wird keine Stellungnahme des Ministers abgegeben. Die Verordnung verlangt auch verfahrenstechnische Flexibilität – z.B. müssen bei einem Wechsel des Auftragnehmers aktualisierte Unterlagen innerhalb von fünf Tagen hochgeladen werden.

Verordnungen und das Ziel

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Verordnung ist die Klärung der Regeln für Interessenkonflikte. Sie besagt ausdrücklich, dass Personen, die persönlich oder finanziell an einem Projekt beteiligt sind, in keiner Form an der Kostenkontrolle teilnehmen dürfen. Dies gilt für Projektleiter, Planer, Bauunternehmer, technische Inspektoren und deren Subunternehmer. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, da einer der Haupteinwände der Europäischen Kommission die weit verbreitete Vernachlässigung von Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte war.

Die Verordnung wird am 13. Mai 2025 in Kraft treten, und von diesem Zeitpunkt an werden alle neuen Verträge dem Kostenkontrollverfahren unterliegen. Das Ziel ist klar: die Kosten für öffentliche Investitionen genau zu überwachen, die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten und das Risiko von Korruption zu minimieren. Das System ist so konzipiert, dass die Finanzprozesse von der Projektplanung bis zum Abschluss überwacht werden.

Der zentral koordinierte, digital überwachte Kontrollmechanismus fördert nicht nur die Transparenz, sondern stärkt auch die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der EU-Standards. Dies wiederum kann entscheidend dafür sein, dass Ungarn wieder vollen Zugang zu EU-Mitteln erhält und seine internationale Glaubwürdigkeit in der Investitionspolitik wiederherstellt.

Bleiben Sie informiert! Lesen Sie HIER mehr über die Situation der EU-Fonds in Ungarn!

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