Europäischer Gerichtshof rügt Ungarn wegen unrechtmäßiger Abschiebung eines afghanischen Studenten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die ungarischen Behörden einen afghanischen Studenten, der sich legal im Land aufhielt, rechtswidrig abgeschoben haben. In dem Straßburger Urteil wurde festgestellt, dass die Rechte des jungen Flüchtlings schwer verletzt wurden, obwohl es keine rechtlichen Gründe für seine Ausweisung gab. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die systemischen Mängel in Ungarns Asylverfahren.
Unrechtmäßige Abschiebung
Wie 444 berichtet, wirft eine kürzlich ergangene Entscheidung aus Straßburg ein weiteres Licht auf die anhaltenden Probleme in Ungarns Asylverfahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass die ungarischen Behörden mehrere Asylbewerber – darunter auch einen afghanischen Studenten, der in Budapest studiert – ausgewiesen haben, ohne ihre Rechte oder ihre Menschenwürde zu respektieren. Das Gericht befand, dass Ungarn sowohl gegen EU- als auch gegen internationale Menschenrechtsnormen verstößt und verurteilte den Staat zur Zahlung einer finanziellen Entschädigung.
Ungerechtigkeit gegenüber dem afghanischen Studenten
Eine zentrale Figur in dem Fall ist H.Q., ein afghanischer Student, der sich legal in Ungarn aufhielt, an einer Universität studierte und nicht in sein vom Krieg zerrissenes Land zurückkehren konnte. Dennoch wurde er im September 2021 von der Polizei in einem Budapester Regierungsbüro festgenommen, mit Handschellen gefesselt und noch am selben Tag ohne eine formelle Entscheidung abgeschoben. Er wurde über den Grenzzaun nach Serbien gefahren – ein Land, in dem er noch nie gewesen war und das keine Verantwortung für ihn hatte.
Mit Unterstützung des Ungarischen Helsinki-Komitees unternahm H.Q. rechtliche Schritte und brachte den Fall schließlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Gericht entschied ganz zu seinen Gunsten und stellte fest, dass Ungarn gegen das Verbot der Kollektivausweisung, das Verbot der unmenschlichen Behandlung und sein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verstoßen hat. Das Gericht wies Ungarn an, dem jungen Afghanen eine Entschädigung in Höhe von 10.000 € zu zahlen.
Gericht stellt systemische Probleme fest
Dem Urteil zufolge ist Ungarns Versäumnis, echten Zugang zu Asyl zu gewähren – insbesondere durch sein so genanntes “Botschaftssystem”, das selbst diejenigen, die sich bereits in Ungarn aufhalten, dazu zwingt, ihren Antrag in Belgrad oder Kiew zu stellen – ein systemisches Problem. Diese Praxis verweigert Flüchtlingen die Möglichkeit, Schutz zu suchen, egal ob es sich um Studenten, missbrauchte Kinder oder Familien handelt, die vor einem Krieg fliehen.
Die Botschaft aus Straßburg ist klar: Ungarn muss die kollektiven Ausweisungen sofort einstellen und die Menschenrechte einhalten. Der Fall von H.Q. und anderen, die in Sicherheit fliehen, ist keine Ausnahme – er ist eine Folge davon. Die Frage ist nun, ob die ungarische Regierung aus diesem Urteil lernen wird oder ob andere sie weiterhin daran erinnern müssen, wie man Menschen, die Zuflucht suchen, mit Menschlichkeit behandelt.
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