Europarat: Ungarn erfüllt Empfehlungen zur Korruptionsprävention nicht

Ungarns geändertes Interessenkonfliktgesetz bezüglich des Gesetzgebers verbessert die Klarheit hinsichtlich der Folgen von Missbräuchen, teilte der Europarat am Dienstag mit.

Im Allgemeinen bleibt Ungarn jedoch hinter den Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) zurück Korruption Prävention, hieß es unter Bezugnahme auf den zweiten Interim Compliance Report von GRECO.

Nur fünf der 18 im Jahr 2015 ausgesprochenen Empfehlungen seien zufriedenstellend umgesetzt worden, hieß es und forderte entschlossenere Maßnahmen zur Verbesserung des Niveaus der Transparenz und Konsultation im Gesetzgebungsprozess, einschließlich der Einführung von Regeln für die Interaktion mit Lobbyisten.

Darüber hinaus wird die Verabschiedung eines Verhaltenskodex für den Gesetzgeber gefordert, um Interessenkonflikten vorzubeugen.

Die Vermögenserklärungen der Abgeordneten sollten auf einheitlichen Regeln basieren und Immunitätsvorschriften sollten überarbeitet werden, heißt es in dem Bericht.

In Bezug auf Justizangelegenheiten sagte GRECO, dass bei der Umsetzung von drei Empfehlungen zur Befugnis des Präsidenten des Nationalen Justizamts, Richter zu ernennen und zu fördern sowie Richter in Anhörungen neu zu ernennen, keine Fortschritte erzielt worden seien.

Es begrüßte Änderungen in Bezug auf Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit der Staatsanwaltschaft, sagte jedoch, dass bei der Umsetzung der Empfehlungen zur Verlängerung der Amtszeit der Staatsanwaltschaft oder zur weitgehenden Immunität der Staatsanwälte keine Fortschritte erzielt worden seien.

GRECO hat Ungarn aufgefordert, bis zum 30. September nächsten Jahres einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der ausstehenden Empfehlungen vorzulegen.

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