Ferngerichte in Ungarn: bereit oder nicht?

  • Die globale Situation der COVID-19-Pandemie hat in fast allen Lebensbereichen zu radikalen Veränderungen geführt: Die Fernverhandlungen, die ab dem 31. März 2020 als Standardverfahren für ein Ferngerichtssystem festgelegt wurden, sind eines davon.
  • Was Zivilprozesse betrifft, so gilt das Regierungserlass 74/2020. (III.31) legte Fernverhandlungen als Standardverfahren fest, doch staatliche Gerichte nutzten bei Anhörungen in begrenztem Umfang elektronische Mittel.
  • Die Frage stellt sich: Wie können ungarische Gerichte plötzlich aus der Ferne laufen? Viktor Radics und Beatrix Pólya, Experten von DLA Piper Ungarn, bewerten das von der DLA vorgeschlagene Ferngerichtssystem Notstandsgesetzgebung und ihre mögliche Umsetzung in die ungarische Zivilprozesspraxis.

Seit dem 31. März 2020 gelten gemäß dem Regierungserlass 74/2020 Sonderregelungen für Gerichtsverfahren. (III.31) („Notstandsdekret”): Gerichtsgebäude sind für Mandanten geschlossen, aber die Rechtsprechung soll weiterhin laufen Zivilverfahren laufen weiter und ebenso Fristen Anhörungen sind auch in begrenzter Zahl durchzuführen Die Frage stellt sich: Wie können ungarische Gerichte plötzlich aus der Ferne laufen?

Der regulatorische Aufruf zu Fernanhörungen

Der Notstandsbeschluss ordnet an, dass Richter Anhörungen entweder über das elektronische Kommunikationsnetz oder auf anderem audiovisuellen elektronischen Weg abhalten Via Video ist ein gut erprobtes offizielles Videokonferenzsystem, das für Fernabfragen geeignet ist (mehr dazu weiter unten), das in der Gesetzgebung als “elektronisches Kommunikationsnetz” bezeichnet wird.

Audiovisuelle elektronische Mittel werden durch die Leitlinien des National Courts Office (OBH) als private Programme wie Skype oder Microsoft Teams spezifiziert.

Stehen keine derartigen elektronischen Mittel zur Verfügung, so können Richter als letztes Mittel die Anträge der Parteien schriftlich akzeptieren, in Fällen, in denen die physische Anwesenheit einer Partei erforderlich ist, sind die Eingaben schriftlich einzuholen oder die Person kann auf geeigneten elektronischen Wegen befragt werden, die in der Lage sind, Personen zu identifizieren, was praktisch die gleichen Möglichkeiten wie oben bedeutet.

Da reine Audiomittel im Notstandsdekret nicht ausdrücklich erwähnt werden, ergibt sich aus Artikel 621 der Zivilprozessordnung, dass Anhörungen, die im Rahmen von Telefonkonferenzen durchgeführt werden, nach ungarischem Recht ausgeschlossen sind.

Optionen für Richter zur Verfügung, um den Anruf zu beantworten

  1. Über Video

Ein audiovisuelles System mit etabliertem gesetzgeberischem Hintergrund [1] ist Via Video, ein internes Videokonferenzsystem des OBH. Daten deuten darauf hin, dass Gerichte Ende 2019 mit den fast 200 Via Video-Einrichtungen im ganzen Land nun in der Lage sind, auf einer sicheren und gut regulierten Plattform aus der Ferne zu kommunizieren. Bis Februar 2020 wurde Via Video in mehr als 6400 Fällen (hauptsächlich kriminell) für Fernverhöre, Zeugen- und Sachverständigenanhörungen eingesetzt. [2]

Der Nachteil von Via Video ist der eingeschränkte Zugang.

Ein ausgestatteter Konferenzraum pro Gerichtsgebäude wird die Forderung nach Gerichtsverhandlungen höchstwahrscheinlich nicht entkräften, geschweige denn nach Zivilverhandlungen in Handelssachen, die in der Regel nach allen anderen Zivil- oder Strafsachen stattfinden. Mehrparteienverhandlungen würden noch mehr Videokonferenzkapazitäten des Gerichts einnehmen.

Denken Sie daran, dass jede Partei und der Richter selbst einen separaten Gerichtssaal benötigen würden, der der Durchführung von Fernverhandlungen per Video gewidmet ist, um an das offizielle elektronische Netzwerk weitergeleitet zu werden. Offensichtlich ist Via Video für solche Mehrparteienanhörungen nicht geeignet, kann aber für Einparteienanmeldungen oder kleinere Fälle nützlich sein.

  1. Private audiovisuelle Tools

Skype for Business, und Microsoft Teams werden ausdrücklich von der OBH für Online-Anhörungen empfohlen, aber Richter können frei, andere verschlüsselte Programme zu nutzen, auch Diese Tools sind geeignet, um auch Mehrparteien-Anhörungen zu bewältigen, einschließlich der Einladung interessierter Parteien, die das Erfordernis der Öffentlichkeit gewährleistet, wie bei Zoom im Fall National Bank of Kazakhstan v Stati im Vereinigten Königreich gezeigt wird Da die Verwendung dieser privaten Programme bisher in keiner Weise geregelt ist, sind die kooperative Haltung und der angemessene technische Hintergrund der Anwälte unerlässlich Obwohl ein Protokoll von OBH oder den Gerichten erwartet wird, wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist, liegt es ausschließlich bei den Richtern, die audiovisuellen Mittel und den Gastgeber für die virtuelle Anhörung zu wählen, da die offizielle Informationen über die Hardware aufgeführt sind, die die die die die die Hardware aufgeführt sind.

Skype for Business, das mit Office 365 angeboten wird, ist auf Business-Laptops weit verbreitet. Sitzungen von Skype for Business können von normalen Skype-Konten besucht werden, was es für alle Benutzer zugänglich macht. Optionen wie Freigabescreens, Dateien können bei der Übergabe eines Dokuments an den Richter hilfreich sein. Aufzeichnungssitzungen erleichtern die Nachbearbeitung der Anhörung.

Ähnlich bietet Microsoft Teams die Aufzeichnung von Besprechungen an, und erlaubt es nur dem Gastgeber, in diesem Fall dem Richter, sie zu verwalten In diesem Programm können mehrere Teams eingerichtet werden, die so private Besprechungen mit dem Kunden ermöglichen, ein separates Team für die Anwälte und eines für den Gerichtssaal Obwohl die Plattform hauptsächlich für Unternehmen entwickelt wurde, kann sie auch einzeln von Skype erreicht werden, das kostenlos heruntergeladen werden kann.

In den kurzen Leitlinien des OBH nicht ausdrücklich erwähnt, aber es lohnt sich, Zoom zu berücksichtigen, das nach Ansicht vieler die derzeit zuverlässigste und am einfachsten für Geschäftskonferenzen zu verwendende Software ist Zoom hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Skype und Microsoft Teams, dass es über Webbrowser mit einem Einladungslink erreichbar ist, was die Verwendung auch für ein größeres Publikum nahtlos macht. Allerdings hat das Programm kürzlich Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes geäußert, da es an Back-End-Infrastruktur zur Unterstützung der End-to-End-Verschlüsselung mangelte Das Unternehmen versprach eine baldige Lösung des Problems, bis dahin wird die gemeinsame Nutzung von Dateien über diese Plattform nicht empfohlen

Das sichere Spiel schriftlicher Verfahren

Falls für eine Partei oder den Richter selbst nichts von dem oben Gesagten zur Verfügung steht, kann der Richter das Verfahren auf eine reine Dokumentenbasis umstellen, Die schriftliche elektronische Kommunikation mit den Mandanten ist unbestreitbar die sicherste Lösung für einen ungarischen Richter, da sie über ein eigenes gut etabliertes Netzwerksystem, genannt E-Per, erfolgt.

Um E-Per zu nutzen, muss man ein offizielles Verwaltungskonto (Ügyfél/Cégkapu) bei einer Zivilstandsstelle oder online registrieren und zusätzliche Programme als ÁNYK für offizielle Formulare, E-Szignó oder AVDH zur Generierung elektronischer Signaturen herunterladen. Seit 2018 sind Anwaltskanzleien verpflichtet, Einreichungen über diese Programme einzureichen, daher wird das System mittlerweile häufig verwendet und getestet.

Dennoch ist E-Per aus einer Reihe offensichtlicher Gründe keine praktikable Alternative für mündliche Anhörungen Um etwaige Dokumente über E-Per einzureichen, müssen zunächst die offiziellen Formulare des Programms ÁNYK ausgefüllt werden, Anhänge müssen von der autorisierten Unterzeichnerpartei mit Hilfe eines anderen Programms elektronisch unterzeichnet werden und dann wird das gesamte Paket über Cégkapu an das Gericht gesendet Kurz darauf erhält der Absender eine offizielle Antwort, dass sein Dokument vom Gericht heruntergeladen wurde Das Hin- und Herschieben von Schriftsätzen und Widerlegungen durch dieses System wäre schmerzhaft langsam, geschweige denn die technischen Komplikationen, die von Zeit zu Zeit auftreten. Verfahren, die auf Dokumentenbasis laufen, wären auch ein radikaler Schritt in Richtung des öffentlichen Rechts der Parteien.

Neben E-Per wurde kürzlich ein sehr praktisches Remote-Tool unter dem Namen E-Akta eingeführt. E-Akta ist eine großartige Remote-Lösung für den Zugriff auf Fallakten, ohne die Gerichtsschreiberei aufzusuchen. Leider ist es nur für Fälle verfügbar, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden, kann aber das Projekt um Remote-Gerichte erweitern.

Bereit oder nicht?

Zweifellos steht die Justiz nun unter den Sonderregeln des Ausnahmezustands vor einer immensen digitalen HerausforderungAlle oben genannten und doch keine der oben genannten Optionen bieten die perfekte Lösung, um den physischen Kontakt mit den Gerichten selbst zu ersetzen Doch so unvollkommen die Technologie auch sein mag, mit der richtigen innovativen Denkweise und konstruktiven Einstellung des Anwalts ist die Umstellung auf Fernbedienung unter den derzeitigen digitalen Kapazitäten der Gerichte machbar.

Bisher hat kein Justizforum eine Liste von Online-Anhörungen mit den oben genannten Fernmethoden veröffentlicht.

Was unsere Erfahrungen betrifft, so haben wir in mehreren Fällen Anordnungen erhalten, wo uns der Richter bei der Abgabe unserer endgültigen Eingaben innerhalb einer verkürzten Frist von 15 Tagen auch in komplexen internationalen Fällen, in denen mehr Gerichtsbarkeiten beteiligt sind, anrief, wobei in denselben gerichtlichen Anordnungen die gemeinsame Einreichung eines Verfahrens durch die Parteien als dringend empfohlene Option hervorgehoben wurde Die Druckbotschaft, das Verfahren zu beenden oder auszusetzen, wirft nicht nur praktische Bedenken auf, stellt grundlegende Prinzipien des Verfahrensrechts in Frage, sondern scheint dem Sinn des Notstandsdekrets zu widersprechen.

Wir hoffen weiterhin, dass diese unüberlegte Reaktion auf den Ausnahmezustand nur ein erster Fauxpas ist und mit der Zeit ein fortschrittlicherer Ansatz entstehen wird, der letztendlich zu einer echten Diskussion unter Richtern, Anwälten und Mandanten darüber führen wird, wie entfernte Gerichte dies tun könnten nach der Pandemie in Ungarn arbeiten.

Anmerkungen:
[1] Siehe Kapitel XLVII der ungarischen Zivilprozessordnung und Dekret des Justizministers Nr. 19/2017. (XII.21.)
[2] OBH-Website. Neuigkeiten. 25.02.2020. von hier abgerufen.

Bitte lesen Sie HIER den Originalartikel.

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