Berühmtes Gemälde aus Ungarn geschmuggelt, wird in Österreich gestoppt

Ein Gemälde des österreichischen Meisters Gustav Klimt mit dem Titel Afrikanischer Prinz wurde in Österreich auf Antrag der ungarischen Behörden beschlagnahmt.

Berühmtes Gemälde aus Ungarn geschmuggelt

Das Kunstwerk im Wert von rund 15 Millionen Euro (ca. 6 Milliarden Forint) wurde Berichten zufolge unter falschem Vorwand aus Ungarn herausgeschmuggelt, nachdem es fälschlicherweise als unbedeutendes Werk eines “unbekannten Künstlers” deklariert worden war.

Wie die ORF-Nachrichtensendung ZiB2 berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Wien die Beschlagnahme des Gemäldes nach einem formellen Antrag aus Ungarn angeordnet. Das Gemälde wurde angeblich mit einer durch Täuschung erschlichenen Ausfuhrgenehmigung von Ungarn nach Österreich gebracht.

Nachforschungen von hvg Anfang des Jahres ergaben, dass das Gemälde, das von der Wiener Galerie Wienerroither & Kohlbacher zum Verkauf angeboten wurde, nicht wie ursprünglich behauptet in Österreich aufgetaucht war.

Stattdessen stammte es aus Ungarn, wo die Ausfuhrgenehmigung im Juli 2023 auf der Grundlage irreführender Unterlagen erteilt wurde. Der Antragsteller gab an, dass das Kunstwerk nur 50.000 HUF wert sei und schrieb es einem unbekannten Maler zu.

Ungarische Behörden räumen Versehen ein

Gustav Klimt African Prince painting smuggled out of hungary
Das Gemälde mit dem Titel Porträt des afrikanischen Prinzen William Nii Nortey Dowuona von Gustav Klimt. Foto von Wikimedia Commons

Das ungarische Ministerium für Bau und Verkehr, das die Aufsicht über die Kunstschutzbehörde des Landes hat, hat die Ausfuhrgenehmigung in Übereinstimmung mit den Vorschriften erteilt.

Es hat es jedoch versäumt, das Gemälde persönlich zu überprüfen – ein Schritt, der wahrscheinlich die wahre Identität des Gemäldes als ein echter Klimt offenbart hätte. Die Leinwand trägt den Nachlassstempel des Künstlers, ein klares Indiz für die Echtheit.

Nach Berichten der ungarischen Presse leitete das Ministerium eine interne Untersuchung ein, veranlasste rechtliche Änderungen und leitete ein Verfahren ein, um das Werk für geschützt zu erklären. Minister János Lázár deutete auch mögliche Bemühungen zur Rückführung des Gemäldes an.

Was sagt die Galerie dazu?

In der ZiB2-Sendung hieß es, dass die ungarischen Ermittler vermuten, dass der Verkäufer Klimts Urheberschaft absichtlich verschwiegen hat. Dieser Verdacht wird durch eine ungarische Laboranalyse aus dem Jahr 2022 gestützt, die die Echtheit des Gemäldes bereits bestätigt hatte.

Der Miteigentümer der Galerie, Lui Wienerroither, erklärte daraufhin, dass die Ausfuhrgenehmigung “rechtmäßig” erteilt wurde, und betonte, dass das Gemälde damals “nicht als bestätigter Klimt angesehen wurde”.

Sein Geschäftspartner, Ebi Kohlbacher, fügte hinzu, dass keine ungarischen Experten in der Lage waren, Klimts Urheberschaft zu verifizieren, weshalb das Gemälde zur Untersuchung nach Österreich gebracht wurde.

Kunsthistoriker lehnen diese Erklärung jedoch ab, da der Afrikanische Prinz bereits Anfang des 20. Jahrhunderts identifiziert und in Schwarz-Weiß-Reproduktionen veröffentlicht wurde.

Es wurde mehrfach ausgestellt und seine Herkunft war gut dokumentiert. Experten vermuten, dass der Verkäufer wahrscheinlich die Identität des Werks falsch dargestellt hat, um eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten und von einem höheren Verkaufspreis in Österreich zu profitieren.

Was wird mit dem Kunstwerk geschehen?

Die Herkunft des Gemäldes geht auf die späten 1930er Jahre zurück, als die Familie Klein – jüdische Kunstsammler, die vor der Verfolgung durch die Nazis flohen – es nach Ungarn brachte. Obwohl das Kunstwerk nach dem Krieg im Land blieb, verhinderten Besitzstreitigkeiten seine Rückgabe an die Familie.

Aktuellen Berichten zufolge haben sich die Erben der Familie Klein und die ungarischen Eigentümer geeinigt, aber der Verkauf ist noch nicht abgeschlossen, obwohl das Werk auf der diesjährigen TEFAF-Kunstmesse in Maastricht mit einem Preis von 15 Millionen Euro präsentiert wurde.

Ungarn muss nun nachweisen, dass das Gemälde unrechtmäßig exportiert wurde. Sollte dies bestätigt werden, muss das Kunstwerk nach Ungarn zurückkehren, wo es als geschütztes Kulturgut eingestuft wird, was eine weitere Ausfuhr rechtlich verhindert.

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