Gesetzentwürfe zur Beendigung des Konditionalitätsverfahrens gegen Ungarn wurden verabschiedet

Der Gesetzgeber hat am Dienstag einer Änderung der Generaldirektion für die Prüfung von Fonds der Europäischen Union (EUTAF) sowie Gesetzentwürfen zugestimmt, die darauf abzielen, das Konditionalitätsverfahren der EU zum Abschluss zu bringen.

Das Paket wurde in einem besonderen Verfahren mit 152 Ja-Stimmen bei 14 Nein-Stimmen und 23 Stimmenthaltungen verabschiedet, mit den Änderungen wird die EUTAF im Interesse der Schaffung eines Systems, das eine wirksamere Aufsicht über die EU-Mittel ermöglicht, zu einem autonomen staatlichen Verwaltungsorgan.

Das Paket legt außerdem die Grundregeln für die Organisationsstruktur und den Betrieb sowie den rechtlichen Status des Leiters der neuen Direktion für interne Aufsicht und Integrität fest.

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