Gesetzliche Änderungen treten am 1. Januar in Ungarn in Kraft

Budapest, 1. Januar (MTI) 6 Ungarn steht zum 1. Januar 2017 vor mehreren rechtlichen Änderungen, darunter einem Rückgang der Bankabgabe, deren obere Steuerspanne um 3 Basispunkte auf 0,21 Prozent gesenkt wird.
Die Senkung der Steuer erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) Die untere Steuerklasse wird mindestens bis Ende 2018 bei 0,15 Prozent bis zu 50 Milliarden Forint (161 Mio. EUR) bleiben.
Die Steuervergünstigungen für Zwei-Kind-Familien werden auf 30.000 Forint pro Monat angehobenAltersrenten, Witwenrenten, Waisenunterstützung, Rehabilitationsleistungen und Invalidenrenten werden alle um 1,6 Prozent steigen, heißt es in einem kürzlich erlassenen Regierungserlass.
Im Rahmen eines 2015 umgesetzten Karrieremodells werden Polizisten, Gefängnisbeamte, Feuerwehrleute, Beamte der Anti-Terror-Truppe TEK und des Nationalen Schutzdienstes sowie Geheimdienstmitarbeiter alle einen Lohnanstieg von 5 Prozent verzeichnen Die Regierung hat außerdem ein Karrieremodell in den Streitkräften eingeführt, dessen Mitglieder ebenfalls eine Lohnerhöhung von 5 Prozent erleben werden.
Nach Berechnungen der Regierung bleiben bei der Senkung der Mehrwertsteuersätze auf Milch, Eier und Geflügel von 27 Prozent auf 5 Prozent den Zwei-Kind-Familien zusätzlich 35.000-40.000 Forint pro Jahr im verfügbaren Einkommen, die Sätze für Internetservice und Catering werden auf 18 Prozent gesenkt.
Im Rahmen einer im November zwischen Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossenen sechsjährigen Lohnvereinbarung werden die Mindestlöhne für ungelernte Arbeitskräfte in diesem Jahr um 15 Prozent und für Fachkräfte um 25 Prozent angehoben, während die Lohnsteuer um 5 Prozent gesenkt wird.
Auch der Körperschaftsteuersatz wurde auf pauschale 9 Prozent gesenkt.
Die Regierung hat auch die obligatorische Verwendung von direkt mit dem Finanzamt verbundenen Parkettbänken auf Kfz – und Motorradreparaturwerkstätten und Ersatzteileinzelhandelsgeschäfte, Kliniken für plastische Chirurgie, Disco – und Dancehall-Betreiber, Wäschereien und Reisebusse ausgeweitet, außerdem sind Währungsumtauschbüros und Taxifahrer verpflichtet, ab heute Online-Till zu nutzen.
Unter Änderungen des Verbrauchsteuergesetzes werden die Einzelhandelspreise von Tabakerzeugnissen vom Finanzamt NAV festgelegt, das sich das Recht vorbehält, die Preise von Erzeugnissen, die dem neuen Verbrauchsteuergesetz unterliegen, höchstens zweimal pro Woche zu ändern, so das Finanzamt gegenüber MTI.

