Google gewinnt seine Klage gegen das ungarische Finanzamt

Der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat mitgeteilt, dass Google in den wesentlichen Punkten seiner gegen Ungarn wegen der Werbesteuer angestrengten Klage Recht hatte.

Dies ist nicht das endgültige Urteil, aber es kommt sehr selten vor, dass der EU-Gerichtshof nicht die Entscheidung trifft, die der Generalanwalt vorgeschlagen hat, so hvg. EuGH hat bereits im Laufe des Sommers erklärt, dass die Anzeigensteuer Rechtswidrig war, Einige Elemente davon sind jedoch strittig – dies ist der Fall, in dem Google kurz vor dem Sieg steht.

In der Rechtsdebatte geht es um die Version 2016 der Steuer Darauf aufbauend müssen alle Unternehmen, die im Internet auf Ungarisch werben (z. B. auf ungarischen Portalen), Werbesteuer zahlen, wollte ein Unternehmen eine Anzeige veröffentlichen, sollte es sich als Unternehmen registrieren lassen, das der Werbesteuer unterliegt Ansonsten wurde es bestraft.

Im Jahr 2017 wurde gegen Google eine Geldstrafe von einer Milliarde HUF (ca. 3.333.333 USD) verhängt, weil Google dies nicht getan hatte.  

Nach Angaben der ungarischen Steuerbehörde hat Google diese Verpflichtung absichtlich unterlassen und sich so Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen, rechtlich funktionierenden Werbetreibenden verschafft. Google hat sich an das EU-Gericht gewandt, weil es versprach, dass die Strafe im Vergleich zur Bestrafung inländischer Unternehmen, die nur zur allgemeinen Registrierung verpflichtet sind, viel zu hoch sei (2000-mal mehr). Diese Innenunternehmen werden automatisch vom Firmenregister registriert. Daher werden nur ausländische Unternehmen bestraft. 

Im Vorschlag des Generalanwalts heißt es, dass die Einführung der Gewinnsteuer, wenn sie an die ungarische Sprache gebunden ist, nicht gegen EU-Gesetze verstößt. Auch die Einführung einer Registrierungspflicht steht nicht im Widerspruch zu den Gesetzen der EU.

Die Höhe der Strafe ist jedoch unverhältnismäßig und verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit.

Die Beschränkung des Rechtsbehelfs sei auch eine rechtswidrige Beschränkung der Leistungserbringung, schloss Julianne Kokott Generalanwältin.

Zu lesen ist von einem interessanten Skandal um Google aus dem Jahr 2017 in Ungarn Hier hier.

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