Gründung einer Niederlassung vs. einer Tochtergesellschaft

Die Zweigniederlassung und die Tochtergesellschaft sind gängige Wege, um als ausländisches Unternehmen, das auf einem neuen Markt expandiert, ein Unternehmen zu gründen, die Zweigniederlassung und die Tochtergesellschaft sind Geschäftseinheiten, die in Europa zur Registrierung zur Verfügung stehen, aber diese Strukturen können auch in anderen ausländischen Ländern aufgebaut werden, wie sie beispielsweise auf dem asiatischen Markt verfügbar sind. 

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Die Einrichtung einer Zweigniederlassung oder einer Tochtergesellschaft in Europa kann eine attraktive Idee sein, wenn man bedenkt, dass die Mitgliedstaaten der Europäische Union (EU) Nutzen Sie eine harmonisierte Gesetzgebung zu diesem Thema.

Da die Zweigniederlassung oder die Tochtergesellschaft als Nebenniederlassungen der ausländischen Gesellschaft angesehen werden, müssen Anleger die für jede Struktur geltenden steuerlichen Erwägungen beachten, da zwischen beiden gewisse Unterschiede bestehen. 

Beispielsweise ist die Zweigniederlassung keine von ihrer Muttergesellschaft im Ausland getrennte juristische Person, muss sich jedoch weiterhin für Mehrwertsteuer- und Sozialversicherungszwecke in dem Land registrieren lassen, in dem sie gegründet wurde. Darüber hinaus sollten Anleger auch wissen, dass die Muttergesellschaft die volle Verantwortung für die Aktivitäten der Zweigniederlassung auf einem ausländischen Markt trägt. Ein Vorteil dieser Struktur besteht jedoch darin, dass sie im Vergleich zur Tochtergesellschaft von einem einfacheren Registrierungsverfahren profitiert und ohne Stammkapital gegründet werden kann (und somit niedrigere Anfangskosten als die Registrierung einer Tochtergesellschaft). 

Eine Tochtergesellschaft hingegen wird als eigenständige juristische Person als ihre Muttergesellschaft betrachtet und muss gemäß den Handelsgesetzen des Landes, in dem sie gegründet wurde, gegründet werden.

In der Regel sind die meisten Tochtergesellschaften als Gesellschaften mit beschränkter Haftung eingetragen, in Polen beispielsweise ist die Tochtergesellschaft auch als Aktiengesellschaft eingetragen, diese Möglichkeit wird jedoch grundsätzlich von Großunternehmen genutzt, da die juristische Person selbst für Großkonzerne konzipiert ist.  

Die Eintragung einer Zweigniederlassung in Polen Zu Beginn des Artikels genannten Informationen enthält, die Muttergesellschaft jedoch auch einen örtlichen Vertreter bestellen muss; diese Person wird jedoch nicht das Recht haben, Managemententscheidungen zu treffen Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft findet diese Regelung keine Anwendung Einige der wichtigsten Aspekte bei der Eröffnung einer Tochtergesellschaft werden im Folgenden dargestellt: 

  • Ausarbeitung der Satzung der Gesellschaft;

  • Hinterlegung des Mindeststammkapitals entsprechend der ausgewählten juristischen Person;

  • Polnische Tochtergesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen sind, muss ein Stammkapital von 5 000 PLN aufweisen;

  • Registrieren Sie die juristische Person im Register des Nationalgerichts;

  • Mehrwertsteuer-Nummer beantragen;

  • Sozialversicherung anmelden. 

 

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