Gültigkeit des EU-COVID-Zertifikats und Reisen in der EU

Trotz der anhaltenden COVID-19-Pandemie können Menschen mit gültigen Impfbescheinigungen innerhalb der EU frei und sicher reisen.
Die Europäer wurden erneut mit einer weiteren Anforderung belegt, nachdem der Rat der EU neue Regeln zur Gültigkeit von Impfzertifikaten verabschiedet hatte.
Als die EU-Kommission feststellte, dass zwei Dosen des Impfstoffs nicht ausreichten, um vor dem Virus zu schützen, riet sie allen europäischen Ländern, sich auf eine einheitliche Annahmefrist für Impfzertifikate zu einigen und erklärte gleichzeitig, dass die Zertifikate 270 Tage gültig seien.
Soweit Drittstaatsangehörige in der EU Besorgnis erregt haben, nehmen viele Länder außerhalb der EU bereits über das EU-Gateway am EU-COVID-Zertifikatsprogramm teil.
Neue Regeln zur Gültigkeit des digitalen COVID-Zertifikats der EU
Reisende innerhalb der Europäischen Union müssen ab dem 1. Februar 2022 Impfbescheinigungen vorlegen, die neun Monate gültig sind.
Impfbescheinigungen müssen von den Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von neun Monaten nach der letzten Dosis der Grundimmunisierung akzeptiert werden, Der Impfstoff von Johnson & Johnson hat ein 270-Tage-Fenster, das mit dem Tag der ersten und einzigen Injektion beginnt, wenn es sich um einen Impfstoff mit zwei Dosen handelt, bedeutet dies 270 Tage ab der zweiten oder der ersten und erst nach der Genesung einer Person von einer Virusinfektion geschossen.
Die Mitgliedstaaten sollten keine unterschiedlichen Zeiträume vorschreiben, die für EU-Reisezwecke akzeptiert werden sollen Bescheinigungen für Auffrischungsdosen sind von der Standardannahmefrist ausgenommen.
Impfbescheinigungen, die nur für Reisen innerhalb der EU verwendet werden, unterliegen diesen Vorschriften Bei der Verwendung des digitalen COVID-Zertifikats der EU im inländischen Kontext können die Mitgliedstaaten unterschiedliche Vorschriften anwenden, sie werden jedoch aufgefordert, die Zulassungsfrist auf EU-Ebene einzuhalten.
Eine Person mit einem digitalen COVID-Zertifikat der EU sollte keinen zusätzlichen Einschränkungen wie Quarantäne oder Tests unterliegen.
Personen, die kein EU Digital COVID Certificate besitzen, sollten nur reisen dürfen, wenn sie einen Pre – oder Post-Arrival-Test bestehen, auch bei Anreise aus stark betroffenen (dunkelroten) Regionen kann Quarantäne oder Selbstisolation erforderlich sein.
Beschränkungen des freien Verkehrs müssen nicht diskriminierend und verhältnismäßig sein Grundsätzlich sollten die Mitgliedstaaten Besuchern aus den anderen Mitgliedstaaten die Einreise nicht verweigern.
Wer hat Anspruch auf das digitale COVID-Zertifikat der EU?
Alle EU-Bürger und ihre unmittelbaren Familienangehörigen, auch Nicht-EU-Bürger, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten und das Recht haben, in die anderen Mitgliedstaaten zu reisen, können das digitale COVID-Zertifikat der EU erhalten.
Anerkennung von COVID-Zertifikaten, die von Nicht-EU-Ländern ausgestellt wurden, durch die EU
Basierend auf EU-Äquivalenzentscheidungen35 Nicht-EU-Länder (und -Gebiete) sind dem digitalen COVID-Zertifikatsystem der EU beigetreten. Die EU akzeptiert die COVID-Zertifikate dieser 35 Länder (und Gebiete) auf die gleiche Weise wie das digitale COVID-Zertifikat der EU. Diese 35 Nationen erkennen auch das digitale COVID-Zertifikat der EU an.
Können ungeimpfte Bürger in ein anderes EU-Land reisen?
EU-Bürger können mit dem EU-COVID-Zertifikat Digital freier innerhalb der EU reisen, zwar ist die Freizügigkeit innerhalb der EU ein Grundrecht, aber keine Voraussetzung, Sie können jedoch Tests oder Quarantäne unterliegen, wenn Sie kein Zertifikat haben Staaten sind befugt, Reisebeschränkungen zu verhängen.
Das digitale COVID-Zertifikat der EU umfasst vorsorglich auch Prüfbescheinigungen und Zertifikate für Personen, die sich von COVID-19 erholt haben. Auf diese Weise kann jeder das digitale COVID-Zertifikat der EU nutzen.
Können Nicht-EU-Bürger in die EU reisen?
Am 22. Februar 2022 genehmigte der Rat einen aktualisierten Rahmen, der die Reise in die EU erleichtert Am 1. März 2022 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Umsetzung dieser Änderungen.
Reisende von außerhalb der EU, die einen von der EU oder der WHO zugelassenen Impfstoff erhalten oder eine Auffrischimpfung erhalten haben, sollten im Rahmen dieser Richtlinie in die EU einreisen können, wenn sie ihre endgültige Grundimmunisierungsdosis mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vor der Ankunft erhalten haben.
Das digitale COVID-Zertifikat der EU oder ein Nicht-EU-COVID-Zertifikat, das als gleichwertig mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU gilt, sollte ein ausreichender Nachweis für diejenigen sein, die sich innerhalb von 180 Tagen vor ihrer Reise in die EU von COVID-19 erholt haben.
Staatsangehörige aus Ländern oder Gebieten, die auf der Liste der Länder stehen, aus denen alle Reisen erlaubt sind und die einen Nachweis über negative PCR-Tests haben, sollten in die EU einreisen können Der Rat aktualisiert regelmäßig eine Liste solcher Länder auf der Grundlage einer Bewertung der Gesundheitslage Unabhängig vom Impfstatus Länder Auf dieser Liste EU reisen können soll.
Darüber hinaus sollten EU-Bürger und Einwohner sowie deren Familienangehörige und solche mit einem zwingenden Grund, Europa zu besuchen, in Zukunft dazu in der Lage sein.

