Kabinett Orbán: Sanktionen, die auf nebulösen Vorstellungen basieren, verstoßen gegen EU-Recht

Das Erfordernis der Rechtssicherheit schließt die Einführung nebulöser Vorstellungen in die Verpflichtungen der Europäischen Union, etwa der Rechtsstaatlichkeit, aus, sagte Justizministerin Judit Varga am Freitag in einem Interview der deutschen Tageszeitung Die Welt.
Rechtsstaatlichkeit sei keine klare und konkrete Norm, die im Alltag angewendet werden könne, da es unmöglich sei, klar zu definieren, wann ein Verstoß begangen werde, der dann sanktioniert werden müsse, sagte sie.
Damit ein System funktionieren kann, seien klare Normen und Definitionen erforderlich, fügte der Minister hinzu.
Die vom EU-Gipfel am 21. Juli gebilligten Schlussfolgerungen machten deutlich, dass ein Sanktionssystem nicht auf solch schwer definierbaren Vorstellungen basieren kann, sagte sie.
Ungarn habe stets den Standpunkt vertreten, dass Verfahren nach Artikel 7 nur dann gerechtfertigt seien, wenn der betreffende Staat die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vernachlässige, sagte Varga.
“Ungarn hat sich jedoch immer an diese Urteile gehalten”, fügte sie hinzu.
Varga sagte auch, dass die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Brüsseler Gipfel versprochen habe, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn abzuschließen.
“Wenn sie ihr Wort gibt, reicht uns das,” sagte sie.
“Merkel allein kann das Verfahren jedoch nicht abschließen”, fügte sie hinzu.

