Obergericht lehnt Berufung gegen Ortsreferendum über Öffnungszeiten ‘Parteibezirk’ ab

Das Verfassungsgericht wies am Mittwoch nach eigenen Angaben eine von einem Unternehmen eingereichte Berufung gegen ein bevorstehendes lokales Referendum über die Schließzeiten von Kneipen und anderen Veranstaltungsorten in einem zentralen Budapester Bezirk zurück.
Ein für diesen Sonntag angesetztes lokales Referendum wird die Anwohner fragen, ob Kneipen und Clubs im “Partyviertel”, das Károly körút bis Erzsébet körút abdeckt, zwischen Mitternacht und 6 Uhr geschlossen werden sollen Die Maßnahme würde sich auf rund 400-500 Veranstaltungsorte im 7. Bezirk auswirken, darunter viele der beliebten “Ruinenkneipen” der Stadt Der Lärm der Partygänger und die verlängerten Öffnungszeiten sind Gegenstand eines langjährigen Streits zwischen Anwohnern, Wohnungsleasern und Clubbesitzern.
Die Referendumsfrage wurde von den Gesetzgebern des Gemeinderats initiiert und vom Kommunalwahlausschuss genehmigt und vom Gemeindegericht bestätigt.
Der Beschwerdeführer machte geltend, dass eine lokale Regelung, die im Lichte des Ergebnisses des Referendums erlassen werden solle, die Rechte von Mitarbeitern, Lieferanten, Veranstaltungsorganisatoren und Künstlern in der Region verletzen würde, sagte das Gericht.
Es würde auch Eigentumsrechte an Grundstücken verletzen, da der Betrieb von Grundstücken zu Bedingungen, die in ursprünglichen Verträgen des Gemeinderats festgelegt wurden, beeinträchtigt werden könnte.
Das oberste Gericht wies die Beschwerde mit der Begründung ab, dass die fragliche Gesetzgebung noch nicht bestehe und die Beschwerdegründe daher ebenfalls nicht bestünden.
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