Schockierende Geschichten von Passagieren über Flugverspätungen und -annullierungen

Flugverspätungen und – stornierungen sind in diesem Sommer äußerst häufig Man würde wahrscheinlich nicht erraten, welche Art von Gefahren den Passagieren in dieser Situation drohen: Diebstahl, Geldverlust oder fehlende Unterkunft für die Nacht Hier sind einige Albtraumgeschichten von Passagieren.
In den letzten Wochen waren hunderte Passagiere aufgrund von Flugverspätungen und – stornierungen an Flughäfen in London, Rom und Paris gestrandet, sie beklagten sich darüber, mehrere Stunden warten zu müssen, nicht über den Grund der Verspätung/Stornierung informiert zu werden und sogar nach dem Vorfall eine Rückerstattung verweigert zu bekommen.
Wie wir bereits berichteten, hat die in Ungarn ansässige Billigfluggesellschaft, die Wizz Air ließ im Juni mehrere Passagiere am Flughafen Paris-Orly ohne angemessene Hilfe zurück. Kurz darauf gab die Billigfluggesellschaft bekannt, dass der Grund für die Absage der Arbeitskräftemangel bei der Flugsicherung war, aufgrund dessen es bei ihren Flügen zu Verspätungen kam und ihre Kollegen vor der Schließung des Flughafens nicht nach Budapest zurückkehren konnten. Dennoch verursachte der Vorfall für mehrere Passagiere viele Schwierigkeiten.
Am Flughafen ausgeraubt werden
Ein ungarisches Ehepaar erinnerte sich, dass sie zum zweiten Mal zum Flughafen zurück gekommen seien, weil ihr Flug am Vortag von WizzAir gestrichen worden sei, dennoch wurde ihnen am späten Abend mitgeteilt, dass ihr Flug weitere Verspätung haben werdeDie unbequeme Situation entwickelte sich zu einem wahren Albtraum, nachdem das Paar am Flughafen Charles de Gaulle ausgeraubt worden warAlle Dokumente, Bankkarten und Bargeld wurden gestohlen Bezüglich der Flugannullierung teilte ihnen die Fluggesellschaft in einer SMS am Pariser Flughafen mit, dass sie erstattet würden. Später wurde ihnen jedoch aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“die Erstattung verweigert”
Es wurde keine Unterkunft bereitgestellt
Allerdings kommt nicht nur die Entschädigung, sondern in bestimmten Fällen auch die versprochene Leistung (Unterkunft wegen Flugverspätungen oder – stornierungen) nicht durch Mehrere Passagiere berichteten, dass das französische Personal am Pariser Flughafen versucht habe, ihnen zu helfen, ihre Kontaktdaten gesammelt und ihnen eine Unterkunft versprochen habe, aber fast zwei Stunden später sagten sie, sie könnten diese nicht bereitstellen Die gestrandeten Passagiere müssten sich um ihre eigene Unterkunft kümmern, sonst hätten sie die Nacht unter dem Sternenhimmel verbracht Die Passagiere erhielten keine Informationen über Erstattung oder Entschädigung, die später aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgelehnt wurden.
Der Passagier konnte aufgrund von Überbuchungen nicht einsteigen
Ein ungewöhnlicher Fall wurde vom ungarischen Nachrichtenportal gemeldet Noizz. Der Fall ereignete sich letzte Woche auf dem Ryanair Budapest-Mallorca Direkt Flug Als sich vor der Abfahrt herausstellte, dass mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden waren, bemerkte das Kabinenpersonal beim Einsteigen des letzten Passagiers, dass jemand keinen Platz einnehmen konnte, infolge der Überbuchung zeigten die Bordkarten zweier Passagiere den gleichen Sitzplatz, ganz überraschend ist, dass die Überbuchung vorher am Check-in-Schalter nicht bemerkt worden war, erst nachdem alle Passagiere an Bord waren.
Das Personal fragte daraufhin die Passagiere, ob jemand freiwillig aussteigen möchteDas Kabinenpersonal bot sogar 250 Euro für einen ehrenamtlich tätigen Passagier an, der sich bereit erklären würde, am folgenden Tag nach Mallorca versetzt zu werden Trotz dieser substanziellen Summe meldete sich keiner der Passagiere freiwillig, und der Flug hatte bereits anderthalb Stunden Verspätung, schließlich entschied sich die Besatzung nach einem Telefonat mit einem Vorgesetzten für den Pechvogel, einen allein reisenden jungen Mann, der aus dem Flugzeug geführt wurde, Zeugen zufolge war die Situation sehr belastend.
Getrennte Familie
Ein weiterer Extremfall wurde von einer ungarischen Familie aufgedeckt, die am 22. Juni mit einem EasyJet-Flug vom Flughafen Paris Charles de Gaulle nach Budapest zurückkehren wollte, ihr Flug jedoch annulliert wurde Die betroffenen Passagiere wurden vom Flughafenpersonal zum EasyJet-Schalter navigiert, wo sie eine Broschüre mit Informationen zu den Optionen erhielten. Ihnen wurde mitgeteilt, dass sie einen EasyJet-Flug für den 24. Juni, zwei Tage später, buchen könnten. Dennoch wurden keine Informationen zum Grund für die Annullierung gegeben. Zu diesem Zeitpunkt erhielten die Passagiere mehrere E-Mails von der Fluggesellschaft, darunter ihre Entschuldigungen und Informationen zu ihrer Rückerstattungspolitik.
Als Alternative kauften einige Passagiere am selben Abend ein Ticket für den Flug Wizz Air vom Flughafen Orly, der schließlich mit vernachlässigbarer Verspätung startete Angeblich war der Grund der Mangel an Fluglotsen in Österreich und der Schweiz Schließlich kehrte die Hälfte der ungarischen Familie mit diesem Flug nach Hause zurück. Allerdings mussten mehrere Passagiere (darunter einige Mitglieder der getrennten Familie) aufgrund des Mangels an Sitzplätzen auf dem Wizz Air-Flug eine andere Lösung finden. Am Ende nahmen die verbleibenden 8 Personen einen Ryanair-Flug von einem Flughafen 100 Kilometer von Paris entfernt nach Hause. Sie verstehen immer noch nicht, wie es möglich war, drei Chargen Tickets in einer Stunde zu drei verschiedenen Preisen zu kaufen, wie das ungarische Nachrichtenportal berichtete Index.
Die betroffenen Fluggäste haben ebenfalls eine Erstattung von der Fluggesellschaft beantragt, was nicht überraschend auch eine unverständliche Situation zur Folge hatte, obwohl sie eine Erstattung erhielten, wurde zwei Familien ohne Grund die Hälfte des ursprünglichen Preises und einer mit einem dritten gutgeschrieben Der Anspruch auf EU-Erstattung wurde für alle unter Hinweis auf außergewöhnliche Umstände abgelehnt.
Ausgleichsmöglichkeiten
Eine der grundlegendsten Formen der Passagierentschädigung ist die Rückerstattung des Ticketpreises, der auf drei Arten angeboten werden kann, Sie können den für das Ticket gezahlten Betrag zurückerstatten – und im Falle eines Anschlussfluges den Passagier so schnell wie möglich zum Abflughafen befördern (den Flug umbuchen, oder die Buchung auf das Datum der Wahl des Passagiers ändern, bietet die Fluggesellschaft nicht an, den Flug umzubuchen oder den Passagier zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Abflughafen zurückzubringen, muss sie den für das Ticket gezahlten Betrag zurückerstatten, wenn dem Passagier andererseits nicht die Wahl zwischen Rückerstattung und Umbuchung eingeräumt wird, sondern die Fluggesellschaft nach eigenem Ermessen den Ticketpreis zurückerstattet, hat der Passagier das Recht, den Ticketpreis neu zu decken.
Es ist wichtig zu beachten, dass, wenn der Passagier zwei separate Tickets für die Hin – und Rückreise bei verschiedenen Fluggesellschaften gekauft hat, die Rückerstattung nur für den Flug verfügbar ist, der annulliert wurde Alternativ kann, wenn die beiden von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführten Flüge Teil eines einzigen Rückflugtickets sind, eine Rückerstattung beantragt werden, wenn der Hinflug annulliert wird, oder der Passagier kann wählen, eine volle Rückerstattung (Rückflug) zu erhalten oder auf einem anderen Flug umzubuchen.
Die Höhe der Entschädigung kann je nach Reiseweg des Passagiers zwischen 250 und 600 Euro variieren. Ersteres kann für Fahrten bis zu 1500 Kilometern geltend gemacht werden. Zwischen 1500 und 3500 Kilometern beträgt die Entschädigung 400 Euro, während über 3500 Kilometer der Höchstbetrag 600 Euro beträgt. Es gibt jedoch auch außergewöhnliche Umstände, die die Fluggesellschaft von der Zahlung einer Entschädigung befreien.
Ausnahmefälle: Es muss keine Entschädigung geleistet werden
Nach den EU-Rechtsvorschriften gehören zu solchen außergewöhnlichen Umständen Entscheidungen von Flugverkehrsmanagementsystemen, politische Instabilität, widrige Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Sicherheitsmängel und Streiks, die den Betrieb der Fluggesellschaft beeinträchtigen Oder, bezüglich der Annullierung des Paris-Fluges, „solche außergewöhnlichen Umstände, die trotz aller angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.“” – geschrieben im offiziellen Schreiben von Wizz Air.
Beistandspflicht
Das EU-Recht besagt jedoch auch, dass Fluggesellschaften am Flughafen Hilfe leisten müssen, wenn der Passagier sich für eine Umbuchung oder Rückkehr zum Herkunftsflughafen entscheidet Diese Hilfe umfasst Essen und Trinken, Unterkunft (wenn der von Ihnen umgebuchte Flug am nächsten Tag abfliegt), Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft, zwei Telefonate, Telex, Faxe oder E-Mails, wird diese Hilfe jedoch nicht geleistet und zahlt der Passagier für alle oben genannten Dinge, muss die Fluggesellschaft die Kosten erstatten Alle Belege und Rechnungen sind einzureichen.
Weiteres Chaos, das noch kommen wird
Nach Index, In den kommenden Monaten ist an mehreren europäischen Flughäfen mit weiteren Flugverspätungen und – annullierungen aufgrund von Streiks der Fluggesellschaften und des Bodenabfertigungspersonals an einigen Standorten sowie technischen Problemen zu rechnen Streikende Arbeitnehmer fordern in der Regel höhere Löhne und verbesserte Arbeitsbedingungen Auch Arbeitskräftemangel kann Probleme aufwerfen, da der Flugverkehr mit dem Abklingen der Coronavirus-Epidemie mehr oder weniger wieder seinen normalen Fluss erreicht hatDiese Faktoren können zu Flugannullierungen, Verspätungen und langsamen Sicherheitskontrollen während der Sommerzeit führen.

