Straßburger Gericht entscheidet im Fall der Datenschutzrechte zugunsten einer zivilrechtlichen Organisation

Brüssel, 12. Januar (MTI) – Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte hat zugunsten von zwei Mitarbeitern des Karoly-Eotvos-Instituts entschieden, weil ungarische Gesetze eine geheime Überwachung und Datenerfassung durch nationale Sicherheitsdienste ohne gerichtliche Zustimmung erlauben, teilte das Gericht am Dienstag mit.

In dem Urteil hieß es, das Gericht halte das ungarische Gesetz in einem Punkt für problematisch, in dem es gegen die Bestimmungen der Menschenrechtscharta zum Recht auf Privatsphäre verstoße. Die Behörden in einer Demokratie können dieses Recht nur in Fällen ignorieren, in denen die nationale Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht oder wenn eine Straftat verhindert oder die öffentliche Moral oder die Freiheiten anderer gewahrt werden müssen, heißt es in dem Urteil Das Gericht ordnete die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro an die Kläger an.

Die Zivilorganisation legte Berufung bei Straßburg ein, nachdem das ungarische Verfassungsgericht im Juni 2012 ihren Antrag abgelehnt hatte, mit dem sie die Aufhebung einer Änderung der Strafverfolgungsgesetze aus dem Jahr 2011 forderte. Die Änderung ermächtigte den Justizminister, die geheime Überwachung jeder Person durch die TEK-Terrorbekämpfungstruppe ohne gerichtliche Genehmigung zuzulassen.

Die Regierung sagte, sie werde das Straßburger Urteil prüfen TEK habe sich stets an das Gesetz gehalten und in Übereinstimmung gehandelt, teilte das Informationszentrum der Regierung in einer Erklärung mitDie Bekämpfung des Terrorismus sei das Interesse aller, gerade jetzt mit den Terrordrohungen in EuropaDie ungarischen Gesetze dienen diesem Zweck, heißt es in der Erklärung.

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