Straßburger Gericht entscheidet im Fall somalischer Asylbewerber gegen ungarischen Staat

Budapest, 22. September (MTI) – In einem unverbindlichen Urteil vom Dienstag erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die ungarischen Behörden die Menschenrechte von drei somalischen Migranten verletzt hätten, indem sie sie während der Zeit, in der sie Asyl beantragten, festgehalten hätten.
Die drei somalischen Männer reisten im November 2011 ohne Personalausweis über Serbien ein.
Die ungarischen Behörden setzten sie in Haft und leiteten ein Verfahren ein, um sie nach Serbien auszuweisen.
Inländische Gerichte verlängerten ihre Haft zwischen dem 8. November 2011 und dem 19. März 2012 fünfmal mit der Begründung, dass sie illegal nach Ungarn eingereist seien und die Gefahr bestehe, dass ihre „Ausweisung vereitelt“werden könnte”.
Die drei Somalier stellten am 9. November 2011, drei Tage nach ihrer Ankunft, einen Asylantrag, stellte das Gericht festDie ungarischen Behörden haben ihren Antrag am 19. März 2012 abgewiesen.
Die Somalier wurden unter subsidiärem Schutz einem Staatsangehörigen oder Staatenlosen gewährt, der nicht als Flüchtling gilt, für den aber die Gefahr besteht, dass ihm bei der Rückführung in ihr Herkunftsland oder seinen früheren Wohnsitz ein schwerer Schaden entsteht. 4 wurden im März freigelassen 2012.
Sie reichten beim Straßburger Gericht Beschwerde ein und machten geltend, dass ihre Inhaftierung nach Einreichung ihres Asylantrags ungerechtfertigt sei und ihre Rechte auf Freiheit und Sicherheit gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verletze.
Das Straßburger Gericht hat am Dienstag entschieden, dass den Antragstellern eine Zahlung von je 7.500 Euro und von 3.395 Euro zusammen Kosten und Auslagen zusteht.
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