Tolle Neuigkeiten! eine neue Novelle könnte einen elektronischen Prüfprozess für den Führerschein erleichtern

Laut einem dem Parlament vorgelegten Änderungsantrag müssen Fahrer ihre Zulassungsbescheinigung und ihren Führerschein nicht mit sich führen, da die Polizei diese bei einer Inspektion im Straßenverkehrsregistersystem überprüft. Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Änderungen bestimmter Gesetze zur Verbesserung der Sicherheit der Bürger“er wird von der Regierung (Innenminister) vorgelegt und zielt darauf ab, zahlreiche Strafverfolgungsvorschriften zu erneuern.

Was die Zulassungsbescheinigung betrifft, würde die entsprechende Verabschiedung des Gesetzes I von 1988 über den Straßenverkehr durch die folgende Zeile ergänzt:

“der Fahrer ist nicht verpflichtet, die von der ungarischen Behörde im Inlandsverkehr ausgestellte behördliche Erlaubnis des Fahrzeugs mitzuführen”

Dies würde für Autos, Motorräder (einschließlich Allradmotorräder), landwirtschaftliche Traktoren, Allrad-Mopeds, Anhänger und langsam fahrende Fahrzeuge gelten Index Geschrieben.

Zum Führerschein heißt es in dem aktuellen Erlass, dass “eine Person ein Fahrzeug auf der Straße führen darf, wenn ihr Zustand ein sicheres Fahren ermöglicht und die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen des Fahrzeugs besitzt” Dies würde sich dahingehend ändern, dass ein “gültiger Führerschein im Straßenverkehrsregistersystem registriert” wird.

Der Gesetzentwurf enthält eine allgemeinere Erklärung, in der es heißt

Ab dem 1. Februar 2021 erfolgt das Verfahren zur Ausstellung des ersten Führerscheins vollständig elektronisch. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine weitere Vereinfachung der Führerscheinverfahren. Ziel der Novelle ist es, sicherzustellen, dass der Fahrer nicht verpflichtet ist, den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung während der Inlandsfahrt mitzuführen, und dass die Existenz dieser Dokumente anhand des Registers überprüft werden kann.

Laut Gesetz würde diese neue Verordnung am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Fahrer weiterhin über eine Zulassungsbescheinigung und einen Führerschein in der traditionellen physischen Form verfügen müssen, da sie diese Dokumente möglicherweise im Ausland benötigen.

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