Top-Gericht: Medien, die über Pressekonferenzen berichten, die nicht für Reputationsschäden verantwortlich sind

Medien, die getreu über den Inhalt einer Pressekonferenz berichten, seien nicht für etwaige Reputationsschäden verantwortlich, teilte das Verfassungsgericht am Mittwoch mit.
Das Urteil betraf ein Nachrichtenportal, das sich an das oberste Gericht mit der Beschwerde gewandt hatte, ein untergeordnetes Gericht habe es aufgrund eines Berichts einer Pressekonferenz über Ausschreibungen für staatliche Tabakkonzessionen eines Politikers für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten verantwortlich gemacht Der Beschwerdeführer argumentierte, dass der Ruf eines anderen Politikers durch unwahre Informationen auf der Pressekonferenz geschädigt worden sei und das Nachrichtenportal daher für die Verbreitung von Gerüchten verantwortlich sei.
Das Verfassungsgericht sagte, wenn die Medien einen genauen Bericht über eine Pressekonferenz mit einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und öffentlichen Angelegenheiten vorlegen, der keinen Kommentar enthält, könne der Bericht nicht als Gerücht bezeichnet werden.
Darüber hinaus müsse die Quelle klar angegeben werden und der betroffenen Person die Möglichkeit gegeben werden, auf Informationen zu reagieren, die ihren Ruf schädigen könnten, sagte das oberste Gericht.
Journalisten seien von ihrer Pflicht entbunden, bei der Berichterstattung über eine Pressekonferenz mit einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens offengelegte Tatsachen zu überprüfen, fügte das Gericht hinzuDie derzeitige Gerichtspraxis stehe nicht im Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Erfordernis der Pressefreiheit, urteilte es.

