Würden Sie in diese ungarische Stadt ziehen? Neuankömmlinge müssen zahlen, um sich niederzulassen!

Ab November wird Balatonföldvár zu den ersten Städten gehören, die von dem neuen Identitätsgesetz Gebrauch machen. Danach müssen Immobilienkäufer 2% des Kaufpreises an die Gemeindeverwaltung zahlen, wenn sie dorthin ziehen möchten.
Zweck des “Ansiedlungsbeitrags”
Laut der Gemeindeverordnung werden die Einnahmen aus diesem “Siedlungsbeitrag” für die Instandhaltung von öffentlichen Plätzen, Parks, Grünanlagen und Straßen sowie für die Erhaltung der allgemeinen Sauberkeit der Stadt verwendet, berichtet HVG. Der Gemeinderat rechtfertigt diesen Schritt als Teil des “Schutzes der Gemeinschaftswerte und der von der Familie Széchenyi begründeten Traditionen”. Die Verordnung tritt am 5. November in Kraft.
Der Gemeinderat erklärt, er wolle Neuankömmlinge nicht entmutigen, sondern einen finanziellen Beitrag einführen, der den Erwartungen der Gemeinde entspricht. Die Gebühr beläuft sich auf 2% des Kaufpreises der Immobilie. Das bedeutet, dass diejenigen, die ein Haus oder eine Ferienwohnung für rund 107 Millionen HUF (275.000 EUR) kaufen, zusätzlich 2,1 Millionen HUF (5.400 EUR) an das Rathaus zahlen müssen.
Diejenigen, die eine Immobilie mit staatlichen Subventionen oder einem zinsgünstigen Wohnungsbaudarlehen erwerben, sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen.

Vorkaufsrechte und Strafen ebenfalls inbegriffen
Nach der neuen Verordnung hat nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Anwohner ein Vorkaufsrecht. Wenn der Bürgermeister der Meinung ist, dass eine Immobilie einem öffentlichen Zweck dienen könnte (z.B. der Bereitstellung von Wohnraum), wird die Angelegenheit vor den Gemeinderat gebracht.
Diejenigen, die sich nicht an das Dekret halten, müssen mit Strafen wegen “unrechtmäßiger Ansiedlung” rechnen. Die Strafe beträgt 0,2 % des Kaufpreises der Immobilie, also 200.000 HUF (513 EUR) für ein Haus im Wert von 100 Millionen HUF (257.000 EUR).
Rechtsexperten äußern Bedenken
Nach der Analyse von HVG könnte das Beispiel von Balatonföldvár zu Rechtsstreitigkeiten führen. Nach dem Identitätsgesetz können Gemeinden nur dingliche Rechtsinstrumente, wie z.B. Vorkaufsrechte, zum Schutz einsetzen. Die Einführung eines personengebundenen Rechtsinstruments wie einer Abwicklungsgebühr ist nur bei der Anmeldung eines Wohnsitzes zulässig. Indem die Zahlungsverpflichtung an den Eigentumserwerb geknüpft wird, kann der Erlass der Stadt daher der wörtlichen Auslegung des Gesetzes widersprechen.
Die Behörden haben sich noch nicht offiziell geäußert, aber die Ermittlungen sind im Gange. Wenn sie Rechtsverstöße feststellen, müssen die Gemeinden ihre Dekrete ändern oder die Ämter können ein Aufsichtsverfahren einleiten, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Weitere Städte versuchen, den Umzug zu begrenzen
Balatonföldvár ist kein Einzelfall. Seit der Verabschiedung des Identitätsgesetzes in diesem Sommer haben mehrere Gemeinden ähnliche Beschränkungen für Neuankömmlinge eingeführt.
Im Dorf Vizslás im Komitat Nógrád beispielsweise dürfen nur noch Personen mit mindestens einem Sekundarschulabschluss, einem sauberen Strafregister und einer gültigen steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung einziehen – und sie müssen außerdem einen Siedlungsbeitrag von 10 % zahlen, berichtete Telex. Ähnliche Regelungen sind in Taktaharkány und Kiskunhalas aufgetaucht, obwohl in einigen Orten, wie z.B. Mezőkeresztes, die lokalen Dekrete nach einer Überprüfung durch das Büro der Komitatsregierung zurückgezogen wurden.
Kritiker argumentieren, dass solche Maßnahmen eine verdeckte Diskriminierung darstellen können und im Widerspruch zu der Betonung des Schutzes der Menschenwürde durch das Gesetz stehen. Dennoch versuchen immer mehr ländliche Gemeinden, ihre “lokale Identität” auf diese Weise zu bewahren – auch wenn die juristischen Auseinandersetzungen erst am Anfang stehen.

