Ungarischer Mann wegen Verkaufs betrügerischer Antivirenbehandlung verurteilt

Das Bezirksgericht des Csongrád County verurteilte in erster Instanz einen Einheimischen wegen der Zubereitung und des Verkaufs eines angeblich antiviralen Mittels. Der “Arzneimittelmann” verdiente Geld, indem er Klienten mit falscher und gefährlicher Antiviren-Fertigung betrog.
Nach Index53-jährigen Mann eines Verbrechens der Drogenfälschung schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, später für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt Das Gericht ordnete ebenso die Beschlagnahme von 1,172 Millionen HUF gegen ihn an.
Der Abiturient, ohne Vorstrafen, gründete im August 2017 in Rumänien ein Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Medikamenten, laut Anklage gründete er im Auftrag des Unternehmens im Dezember 2017 einen ungarischen Webshop, in dem er sich selbst als Ansprechpartner bezeichnete.
Die Seite warb mit einer Lösung, die Natriumchlorid, Salzsäure und Zitronensäure enthielt, angeblich “Malaria in 48 Stunden aus dem Körper tötete”, Influenza, Bakterien und Viren dauerhaft entfernte und zur Vorbeugung und Behandlung verschiedener Infektionen und Krankheiten geeignet sei.
Der Betrüger bewarb seine Produkte auf verschiedenen Social-Media-Schnittstellen sowie in zahlreichen Videos, in denen er die Auswirkungen und den Einsatz der magischen Zubereitung erläuterte.
Die Produkte wurden vom Mann selbst in seiner Wohnung in Csongrád verpackt, wofür die Kunden zunächst per Nachnahme, dann online bezahlen konnten, bis zur Löschung der Website im Juli 2019 verdiente der Mann etwa 1,2 Millionen Forint mit der Lösung.
Das von der Beklagten vermarktete Produkt, das er den Anwendern in großem Umfang zur Verfügung stellte, zählt laut Gesetz als Arzneimittel, der Mann war jedoch nicht zur Vermarktung des Arzneimittels zugelassen.
Der National Chief Medical Officer meldete den Fall nach einem Aufruf der WHO und einem Bericht einer Einzelperson an das National Center for Public Health, nach Angaben der WHO wird das Produkt zum zweiten Mal seit 2010 vermarktet und hat in mehreren Ländern nachteilige Auswirkungen erfahren, so dass das Inverkehrbringen des Produkts ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt.
Auch das National Institute of Pharmacy and Food Health gab eine Erklärung ab und betonte, dass es sich tatsächlich um ein Präparat mit ähnlicher Wirkung wie Haushaltsreinigungsmittel wie Bleichmittel handele.
Der Angeklagte und sein Anwalt legten gegen das Urteil Berufung wegen Milderung und Nichtbeschlagnahme von Eigentum ein.

