Ungarisches Gericht hebt gegen Ryanair verhängte Geldbuße in Höhe von 300 Mio. EUR auf

Ryanair begrüßt ein Urteil des Metropolitan Court of Budapest, mit dem die von der ungarischen CPA im August 2022 erhobene Scheinstrafe in Höhe von 763 000 EUR aufgehoben wurde, nachdem Ryanair die “Übergewinn” – Steuer der ungarischen Regierung in Höhe von 10 EUR pro abfliegendem Passagier an Verbraucher weitergegeben hatte Damals verurteilte Ryanair diese “Übergewinn” – Steuer, als die wichtigsten Fluggesellschaften in Ungarn (einschließlich Ryanair) Rekordverluste im Zusammenhang mit Covid meldeten.

In einem Urteil letzte Woche hob das Metropolitan Court of Budapest diese Scheinstrafe auf und bestätigte, dass Ryanair diese Steuer rechtmäßig an Verbraucher weitergeben könne und dass die Verfahrensrechte von Ryanair „verletzt“wurden. Das Urteil des ungarischen Gerichtshofs steht im Einklang mit EU Gesetz, das allen Fluggesellschaften die Freiheit garantiert, Preise festzulegen und rückwirkende Steuern an Verbraucher weiterzugeben.

Ryanair Begrüßt dieses Urteil, das diese absurde und politisch motivierte Geldstrafe rückgängig macht.

Der Chief Legal Officer von Ryanair, Juliusz Komorek, sagte: „Wir begrüßen dieses Urteil des Ungarische Gerichte, das das EU-Recht angemessen widerspiegelt, das den Fluggesellschaften die Freiheit garantiert, Preise festzulegen und rückwirkende Steuern weiterzugeben, selbst in Fällen wie diesem, in denen es keine rechtmäßige Grundlage für die gefälschte „Übergewinnsteuer“-Steuer der ungarischen Regierung in Höhe von 10 EUR pro abfliegendem Passagier gab, zu einer Zeit, als alle EU-Fluggesellschaften aufgrund von Covid Geld verloren.

Ryanair glaubt, dass diese ungarische CPA-Geldstrafe politisch motiviert war, und fordert die Justizministerin Judit Varga auf, sich für ihren Facebook-Beitrag zu entschuldigen, in dem sie die Verhängung dieser politisch motivierten, aber gefälschten Geldstrafe begrüßte, die nun von den ungarischen Gerichten aufgehoben wurde.

Ryanair investiert weiterhin in Ungarn‘und bietet weiterhin Flugreisen mit niedrigen Tarifen von/nach Ungarn sowohl für ungarische Staatsbürger als auch für Besucher an Die Klarheit, die dieses Urteil des ungarischen Gerichtshofs bietet, wird uns helfen, weiterhin in Ungarn zu investieren und unseren Verkehr zum Nutzen der ungarischen Bürger, ihrer Familien und der ungarischen Tourismusbranche auszubauen”

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