Ungarn legt Berufung gegen eine Änderung der Entsenderichtlinie ein

Ungarns Regierung wendet sich bezüglich einer Änderung der Entsenderichtlinie der Europäischen Union an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), weil sie den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs einschränkt, teilte das Büro des Premierministers am Donnerstag mit.
Die Verordnung garantiert, dass Arbeitnehmer, die aus einem Mitgliedstaat zur Arbeit in einen anderen entsandt werden, haben Anspruch auf das gleiche Entgelt wie einheimische Arbeitnehmer.
Die Ausweitung des Grundsatzes des gleichen Entgelts auf den freien Dienstleistungsverkehr gewährleiste keinen Schutz für entsandte Arbeitnehmer, sondern sei eine protektionistische Maßnahme, um sie aus den Arbeitsmärkten anderer Mitgliedstaaten zu verdrängen, teilte das Büro des Premierministers mit.
Die Europäische Kommission hat der Änderung stattgegeben Obwohl 11 Mitgliedstaaten sogenannte “gelbe Karten” – Widerspruchsverfahren eingeleitet hätten, teilte das Amt mit.
In ihrer Klage vor Gericht erklärte die ungarische Regierung, dass die Änderung gegen die Grundsätze der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Antidiskriminierung verstoße.
Die Mitgliedstaaten sollten die Änderung bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht integrieren.
Die ungarische Regierung hoffe, dass das Gericht es bis dahin annullieren werde, teilte das Büro des Premierministers mit.
Gemäß den Änderungen der Richtlinie, die am 9. Juli 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, wird das “Entgeltkonzept durch die nationalen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten des Mitgliedstaats bestimmt, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird”.
Ausgewählte Bild: MTI

