Ungarns Kinderschutzgesetz ‘unvereinbar’ mit den Menschenrechtsnormen, sagt Venedig-Kommission

Die Venedig-Kommission hat erklärt, dass Änderungen des ungarischen Kinderschutzgesetzes „unvereinbar“mit internationalen Menschenrechtsnormen seien.
In einer Erklärung am Montag erklärte das Straßburger Gremium, es sei bedauerlich, dass das im Juni in Kraft getretene Gesetz überstürzt und ohne vorherige Konsultation der Zivilgesellschaft, der Opposition oder anderer Interessenträger verabschiedet worden seiDies habe auch zur Folge, dass die früheren Empfehlungen der Venedig-Kommission außer Kraft gesetzt wurdenfügte sie hinzu.
Fragen der öffentlichen Moral und des Schutzes von Kindern sind kein Grund für ein pauschales Verbot oder eine Einschränkung der Darstellung von Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität
In der Erklärung heißt es und fügte hinzu, dass die Regeln nicht auf offen sexuelle Inhalte oder Obszönitäten abzielten und daher den Ausdruck sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität einschränken könnten.
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Das Beratungsgremium des Europarates sagte, Geschlecht in Bezug auf die persönliche Identität und Homosexualität als Variante der sexuellen Orientierung seien durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt.
Außerdem könnten zu weit gefasste, ungenaue oder mehrdeutige rechtliche Definitionen zu unterschiedlichen Interpretationen eines Rechtstextes führen, hieß es weiter.
In der Erklärung hieß es
Ungarn war verpflichtet, Kinder objektiv und unparteiisch über Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung zu informieren und sie vor Diskriminierung zu schützen.
Dennoch könnte das Gesetz ein „bedrohliches Umfeld“schaffen, in dem Kinder in der LGBTQ-Gemeinschaft Gesundheitsrisiken, Einschüchterungen und Belästigungen ausgesetzt sein könnten, hieß es weiter.
Darüber hinaus verstoßen bestimmte gesetzliche Bestimmungen gegen das in der Menschenrechtskonvention kodifizierte Recht auf Familienleben und zerschlagen daher das Recht der Eltern, ihre Kinder frei zu erziehen und zu erziehen.
Das Gesetz könnte zu Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBT-Gemeinschaften führen, heißt es in der Erklärung.

