Ungarns Verfassungsgericht weist Berufung gegen Änderungen der Aufenthaltsbestimmungen zurück

Das ungarische Verfassungsgericht hat am Montag einen Antrag oppositioneller Gesetzgeber gegen Änderungen ungarischer Regelungen im Zusammenhang mit der Wohnsitzerklärung abgelehnt.

Der Gesetzgeber hatte beantragt, dass das Gericht eine Klausel in einer Änderung zur Definition des Wohnsitzes einer Person für verfassungswidrig erklärt und aufhebt.

Vor der Änderung war die Erklärung eines Wohnorts ohne Wohnsitz an der Adresse nach ungarischem Recht eine Straftat. Die vom Parlament im November verabschiedete Änderung entkriminalisiert solche Erklärungen, wenn die Person, die die Erklärung abgibt, Eigentümer der betreffenden Immobilie ist oder die Erklärung im Einvernehmen mit ihrem Eigentümer abgegeben hat. Von nun an gilt ein Wohnort nur noch als Kontaktadresse und das Leben dort ist keine Voraussetzung mehr für die Stimmabgabe.

Die Petenten argumentierten, dass gemäß der Änderung die Registrierung eines ständigen Wohnsitzes nicht mehr ausreiche, um zu überprüfen, ob eine Person tatsächlich an dieser Adresse lebe.

Da Wählerverzeichnisse auf der Grundlage der ständigen Adressen der Wähler erstellt werden, werde das Erfordernis einer „engen Verbindung zum Wohnort“durch die Änderung bedeutungslos”, sagten sie und fügten hinzu, dass dieses Erfordernis im gemischten Wahlsystem Ungarns von entscheidender Bedeutung sei. Sie fügten hinzu, dass die Änderung gegen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verstoße und das Wahlrecht einschränke.

Der Verfassungsgerichtshof sagte, die Änderung der Definition eines Wohnortes sei notwendig gewesen, da die eingetragenen Adressen der Bürger “oft nicht die Realität widerspiegeln”.

Es argumentierte, dass das Parlament abgesehen von der Definition des Wohnortes keine Änderungen an den Stimmrechtsregeln vorgenommen habe.

Die vorgenommene Änderung der Definition des Wohnortes habe keinen Einfluss auf die Bedingungen für die Ausübung politischer Rechte, so das GerichtDie Änderung könne sich nur darauf auswirken, in welchem Wahlkreis ein Wähler seine Stimme abgibtfügte es hinzu.

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