Wahl-Cttee wirft Referendumsinitiativen aus

Budapest, 9. Juni (MTI) – Das Nationale Wahlausschuss (NVB) hat am Donnerstag drei von derselben Person eingereichte Referendumsinitiativen zur Veröffentlichung von Informationen über öffentliche Gelder und zu Regeln für Betrug oder Unterschlagung im Zusammenhang mit öffentlichen Vermögenswerten abgelehnt.

Die erste Referendumsfrage zielte darauf ab, den uneingeschränkten Zugang der Öffentlichkeit zu allen Vereinbarungen über den Staatshaushalt, die Finanzierung Ungarns durch die Europäische Union sowie öffentliche Vermögenswerte sicherzustellen.

Der Ausschuss entschied, dass bei einer Veröffentlichung aller Vereinbarungen auch darin enthaltene personenbezogene Daten veröffentlicht werden sollten Personenbezogene Daten sind jedoch durch die Verfassung geschützt, und eine Verfassungsänderung wäre notwendig Aber ein Referendum über die Verfassung kann nicht durchgeführt werden.

Die zweite Frage zielte ebenfalls auf die Freigabe von Dokumenten über die Privatisierung oder Pacht staatseigener Vermögenswerte und ein Verbot der Klassifizierung damit verbundener Informationen ab. Die Stelle verwies erneut auf den Schutz personenbezogener Daten und lehnte die Initiative ab.

Mit der dritten Frage wollte der Befürworter das Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass Haushaltsbetrug, Unterschlagung oder Missbrauch von Staatsvermögen oder öffentlichen Geldern niemals obsolet werden und weiterhin ohne Verjährungsfrist strafbar sein sollten.

András Patyi, der Leiter des Ausschusses, führte einen Fehler in der Frage an, der sich auf das Gesetz über Staatsvermögen und nicht auf das Strafgesetzbuch beziehe. Er sagte auch, die Frage sei irreführend, weil „sie darauf hindeutet, dass nicht nur öffentliche Gelder in Haushaltsbetrug verwickelt sein können“und daher diskriminierend sei, weil darin „ungerechtfertigt” zwischen Betrug oder Veruntreuung privater und öffentlicher Gelder unterschieden werde.

Gegen Entscheidungen des NVB kann innerhalb von 15 Tagen Berufung eingelegt werden.

Wahl-Cttee lehnt liberalen Appell zur Volksabstimmung ab

Das Nationale Wahlkomitee lehnte am Donnerstag einen Antrag der Liberalen Partei ab, die Referendumskampagne der Regierung über obligatorische Migrantenquoten in der Europäischen Union zu verbieten.

Die Liberalen argumentierten, dass das Wahlkampfmaterial der Regierung nicht informativ sei, sondern die Wähler dazu bewegen wolle, den Quotenplan abzulehnen. Gleichzeitig besagen die Regeln, dass ein Wahlkampf nur fünfzig Tage vor dem Termin für die Volksabstimmung durchgeführt werden könne, und da noch kein Datum festgelegt sei, sei der aktuelle Wahlkampf illegal, sagten die Liberalen.

Foto: MTI

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