Wesentliche Veränderungen im ungarischen Postdienst

Eine Änderung des Postdienstleistungsgesetzes wurde kürzlich im ungarischen veröffentlicht Anzeiger (Magyar Közlöny), mit dem mehrere wesentliche Änderungen für den Betrieb der Postdienste im Land eingeführt werdenEine der wichtigsten Änderungen ist die Änderung der Verfügbarkeit des Universalpostdienstes.

Bisher war der Universalpostdienstleister verpflichtet, Anzahl, Ort, Zeitpunkt der Abhol – und Zustellstellen nach Nutzerbedürfnissen festzulegen, außerdem sollte in allen Gemeinden die Abholung und Zustellung von Postsendungen sichergestellt werden Diese Anforderung bleibt unverändertDie Verpflichtung für den Universalpostdienstleister, mindestens einen Zustellpunkt pro Gemeinde einzurichten, entweder durch ein Quasi-Postfach oder andere Zustellaufenthalte, schreibt Világgazdaság.

Höhere Anforderungen

Allerdings gab es Anpassungen bei der Anzahl Postämter In größeren Städten Bisher mussten Gemeinden mit einer Bevölkerung von mehr als 25.000 Einwohnern mindestens ein Postamt oder Zustellmittel pro 25.000 Einwohner haben.

Diese Schwelle wurde inzwischen auf 30 000 Einwohner angehoben Folglich müssen Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 30 000 mindestens eine Zustellstelle für Post und amtliche Dokumente je 30 000 Einwohner haben Es ist erwähnenswert, dass diese Veränderung aufgrund der Bevölkerungsdichte eine beträchtliche Anzahl von Menschen betrifft Ungarn hat 34 Städte mit 30 000 Einwohnern oder mehr, und fast 3 200 Gemeinden.

Automatische Systeme

Eine interessante Ergänzung des Postdienstleistungsgesetzes ist das Konzept der “automatisierten Zustellmittel”, das fällt in die bestehende Kategorie der Zustellstellen, wie Postfächer, diese automatisierten Zustellmittel beziehen sich auf Geräte, die ohne physische Anwesenheit arbeiten, wodurch die Handzustellung oder Selbstzustellung von Postsendungen ermöglicht wird.

Bei den Paketsendungen gab es Änderungen bei den Gewichtsgrenzen Bisher umfasste der Universalpostdienst Pakete mit einem Gewicht von bis zu 20 Kilogramm, diese Gewichtsgrenze wurde jedoch inzwischen auf 10 Kilogramm gesenkt, was sowohl inländische als auch internationale Paketsendungen betraf.

Diese Änderungen des Postdienstgesetzes bringen wesentliche Änderungen für den ungarischen Postdienst mit sich Diese Änderungen werden sich auf die Verfügbarkeit von Diensten, die Anzahl der Postämter in größeren Städten, die Einführung automatisierter Zustellmittel und die Gewichtsgrenzen für Paketsendungen auswirken.

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