Wichtige Änderungen! die Immunitätsbescheinigung Ungarns auf die Inokulierten zu beschränken

Ab dem 1. Mai haben Ungarn nur noch Anspruch auf eine Covid-Immunitätsbescheinigung, wenn sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, teilte das Government Information Center (KTK) am Dienstag mit.
In einer Erklärung zitierte die KTK eine aktuelle Regierungsankündigung
Die Gültigkeit von Immunitätsbescheinigungen wird für diejenigen, die zwei Impfdosen erhalten haben, bis zum 1. Mai verlängert, anstatt wie ursprünglich geplant am 15. Februar.
Der Regierungserlass zur neuen Regel werde demnächst im Amtsblatt Magyar Közlöny veröffentlicht, fügten sie hinzu.
Das hat die KTK zur Kenntnis genommen
Die Zertifikate, die denjenigen ausgestellt wurden, die sich vom Virus erholt haben, sind ab dem 1. Mai nicht mehr gültig.
Außerdem sei die Gültigkeit der Immunitätsbescheinigungen auf Personen beschränkt, die ihren zweiten Covid-Jab nicht mehr als sechs Monate zuvor erlitten hätten oder deren Auffrischungsimpfung erlitten hätten, hieß es.
Die Gültigkeit des Dokuments erlischt nicht für diejenigen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Diejenigen, die die Einzeldosis Janssen Jab erhalten haben, müssen außerdem innerhalb von sechs Monaten nach ihrer ersten Dosis eine Auffrischimpfung erhalten, damit ihr Immunitätszertifikat gültig bleibt.
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