Neues Jahr, neuer Vorteil: kostenloser Transport von Hunden und Fahrrädern in ausgewählten ungarischen Zügen. – hier sind die Bedingungen

Ab dem 1. Januar wird der Transport von Hunden und Fahrrädern innerhalb Budapests in allen Zügen der MÁV-Gruppe kostenlos, was bisher nur gegen Zahlung einer gesonderten Gebühr möglich war. Wer einen nationalen oder Pest-County-Pass, einen Budapest-Pass, einen kostenlosen Reiseanspruch innerhalb der Hauptstadt oder eine Monatskarte für Arbeitssuchende hat, kann von der kostenlosen Beförderung profitieren.

Auf der Grundlage der Rückmeldungen der Fahrgäste und im Rahmen des vom Ministerium für Bau und Verkehr (MCPT) angekündigten 5-Punkte-Aktionsplans für den Verkehr wird das im Frühjahr eingeführte neue Tarifsystem ab dem 1. Januar 2025 mit zusätzlichen Vorteilen verlängert: Ab dem ersten Tag des neuen Jahres wird der Fahrrad – und Hundetransport innerhalb Budapests in den meisten Zügen, HEV – und VOLÁN-Diensten kostenlos sein Die kostenlose Fahrt gilt für alle von der MÁV-Gruppe betriebenen Züge, in denen es 2024 noch möglich war, Fahrräder und Haustiere innerhalb der Hauptstadt zu befördern, jedoch nicht kostenlos, sondern durch den Erwerb des entsprechenden Fahrscheins oder Länderpasses, In der Pressemitteilung von MÁV hieß es.

Ab Januar sind Hunde für die Fahrt innerhalb der Hauptstadt in allen inländischen und internationalen Zügen, im Überlandverkehr VOLÁN und in HÉVs (H5, H6, H7, H8, H9) kostenlos.

Radfahrer können ab Januar auch bei Fahrkartenwechseln und Fahrradtransportgebühren sparen, da sie nicht mehr für den Fahrrad- und Rollerverkehr auf der Schiene, allen Vorort- und Nicht-Nahverkehrszügen sowie der HÉV (H5, H6, H7, H8, H9)-Dienste aufkommen müssen.

In InterCity – und Expresszügen, sowie in einigen internationalen Zügen wird der Erwerb eines Fahrrad-Ortsfahrscheins für Fahrten innerhalb Budapests weiterhin Pflicht bleiben, wie in der Vergangenheit wird es auch in der Hauptstadt nicht möglich sein, ein Fahrrad im VOLÁN-Busverkehr mitzuführen (dies ist auf die Konstruktion des Fahrzeugs und die damit eng verbundene Sicherheit der Fahrgäste zurückzuführen).

Bedingungen und Regeln

Die kostenlose Beförderung wird davon abhängig gemacht, dass der Passagier, der einen Hund oder ein Fahrrad mitführt, im Besitz eines der folgenden Pässe ist: eines gültigen Budapest-Passes, eines vollen Fahrpreises oder ermäßigten Fahrpreises Pest-County-Pass, eines Länderpasses oder eines Passes für freie Fahrt innerhalb der Hauptstadt, einer Monatskarte mit einer Gesichtserlaubnis als Arbeitsuchender, Passagiere mit dem entsprechenden Pass können auf den Strecken entweder ein Fahrrad oder einen Hund gleichzeitig mitführen, wenn sie mit mehr als einem Fahrrad oder Hund reisen, müssen sie weiterhin ihre üblichen Tickets kaufen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die normalen Reiseregeln unverändert bleiben und weiterhin beibehalten werden, um sicherzustellen, dass unsere Passagiere nicht durch einen unsachgemäßen Transport eines Fahrrads oder Haustiers belästigt werden.

Beim Transport von Hunden und Fahrrädern außerhalb Budapests

Wenn Sie außerhalb der Verwaltungsgrenzen von Budapest reisen, müssen Sie immer noch die notwendigen Fahrrad – oder Hundetickets kaufen, jedoch ist es seit der Frühjahrstarifreform für die meisten Nutzer billiger, einfacher und bequemer geworden, Tickets zu kaufen Ab März dieses Jahres beträgt der Preis für ein reguläres Fahrrad – oder Hundeticket 500 HUF (für eine einzige, ununterbrochene Fahrt für ein Fahrrad oder einen Hund auf jeder Strecke Ungarische Radfahrer-Club-Mitglieder und Inhaber einer START-Club-Karte können ihre Fahrräder in Zügen für HUF 375 mitnehmen Der monatliche Cycle Country Pass gilt nur für 4950 HUF (bei Bedarf mit Sitzplatztausch), und der Dog Country Pass für 1890 HUF kann man die Reise-Züge mit dem Fahrrad-Bock a mitführen.

Eine weitere gute Nachricht für Hundehalter ist, dass seit November in allen Nahverkehrszügen kleine und mittelgroße Hunde (bis 20 kg) ohne geschlossene Kiste, nur mit Leine und Maulkorb, in der zweiten Klasse mitgeführt werden dürfen, der Hund darf jedoch zur Sicherheit der anderen Fahrgäste während der Fahrt nicht von der Leine oder dem Maulkorb abgenommen werden, ein gültiger Impfpass (nicht älter als 1 Jahr) muss auf Wunsch des Fahrkartenkontrolleurs vorgelegt werden, ein Hundeausweis oder ein Hundelandpass muss noch beschafft werden.

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