Neue ungarische Verkehrsregeln für Fahrräder und E-Scooter am Horizont

Neue Details sind aufgetaucht bezüglich der bevorstehenden Änderungen der ungarischen Verkehrsregeln, die Radfahrer, Elektrorollerbenutzer und Fußgänger betreffen, auch für Fußgängerüberwege können Revisionen eingeführt werden Die an den Vorarbeiten Beteiligten haben das Ziel, die Vorschriften einheitlicher und transparenter zu gestalten.
Das Ministerium für Bau und Verkehr entwirft neben dem Institut für Verkehrswissenschaft und Logistik eine neue Straßenverkehrsordnung zur Klarstellung der bestehenden ungarischen Verkehrsregeln. Die Pläne werden der Regierung voraussichtlich bis zum 31. März 2025 vorgelegt 24.hu-berichte. Die Einzelheiten wurden kürzlich in einem Hintergrundbriefing besprochen.
Helmpflicht für Radfahrer könnte werden
Ágnes Fülöp, ein pensionierter, auf Transportrecht spezialisierter Richter, sagte, dass die Helmnutzung für Radfahrer nach und nach verpflichtend werde. Im Rahmen der vorgeschlagenen schrittweisen Einführung müssten ab dem Vollstreckungstermin der Verordnung Personen unter 14 Jahren Schutzkopfbedeckungen tragen Fülöp stellte fest, dass die Helmnutzung eher generationsübergreifend sei: Jüngere Menschen seien im Allgemeinen eher an die Verwendung von Schutzausrüstung gewöhnt, während dies für ältere Menschen weniger selbstverständlich sei.
Die neuen ungarischen Verkehrsregeln würden auch zwischen Fahrradtypen unterscheiden Ein “normales” Fahrrad wäre definiert als ein zweirädriges Fahrzeug, das durch Pedale oder Handgriffe angetrieben wird, von einem Motor bis zu 1.000 Watt unterstützt wird und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweist. Im Gegensatz dazu würden “spezielle” Fahrräder Lastenräder, Fahrradanhänger und Rikschas umfassen.
Die Vorschlagsentwürfe schlagen außerdem die Schaffung spezieller Radverkehrszonen vor, die nur für Radfahrer, andere kleine Transportfahrzeuge und Fußgänger zugänglich sind. Es ist geplant, Vorschriften für Radüberquerungen einzuführen, ein Konzept, das derzeit im ungarischen Verkehrsrecht nicht anerkannt ist. Der vorgeschlagene Kodex würde es Radfahrern ermöglichen, Zebrastreifen ohne Absteigen zu überqueren, sofern sie bereits auf dem Bürgersteig fahren, obwohl sie an Fußgängerüberwegen keinen Vorrang hätten und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 4 km/h fahren müssen.

Foto: Pixabay
Ungarische Verkehrsregeln für Elektroroller endlich zu klären
Zu den Plänen gehört auch die Festlegung des Status von Elektrorollern innerhalb der Straßenverkehrsordnung Róbert Major, Leiter der Abteilung für öffentliche Sicherheit an der Fakultät für Polizeiwissenschaften der Nationalen Universität für öffentlichen Dienst, betonte, dass es bei der Einführung neuer Verkehrsträger vorrangig sei, diese zunächst klar zu definieren, bevor Nutzungsregeln festgelegt würden.
Nach den derzeitigen Vorschlägen betreffend die ungarischen Verkehrsregeln würden die Rechtsvorschriften E-Scooter als Fahrzeuge mit einer Leistung von weniger als 1 000 Watt, einem Gewicht von weniger als 35 Kilogramm oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf ebenem Boden einstufen, außerdem müssen sie mindestens zwei Räder haben und auf einer einzigen Achse gelenkt werden, wobei der Fahrer stehen würde Diese E-Scooter würden den gleichen Vorschriften unterliegen wie Fahrräder, so dass kein Führerschein oder keine Schutzausrüstung erforderlich wäre.
Andererseits würden motorisierte Hochleistungsroller mit mehr als 1.000 Watt, einem Gewicht von über 35 Kilogramm oder Geschwindigkeiten über 25 km/h wie Mopeds reguliert. Dies würde Helme und eine Pflichtversicherung erfordern und deren Verwendung auf Gehwegen oder Radwegen verbieten.

Außerdem wurden Änderungen der Fußgängerüberwegregeln vorgeschlagen
Laut Róbert Major könnten auch die Fußgängerüberwegregeln reformiert werden. Die neuen Vorschriften würden eine klarere Definition dessen liefern, wer nach den ungarischen Verkehrsgesetzen als Fußgänger gilt – zum Beispiel, indem sie festlegen, dass jemand, der beim Gehen ein Motorrad schiebt, als Fußgänger gilt.
Nach den vorgeschlagenen ungarischen Verkehrsregeln würde das Fußgängervorfahrtrecht an Zebrastreifen verlängert Derzeit haben Fußgänger Vorfahrt, sobald sie vom Bürgersteig absteigen, sie würden künftig Vorfahrt erhalten, sobald sie ihre Absicht zum Überqueren sichtbar anzeigen Auf mehrspurigen Straßen müssten Autofahrer anhalten, wenn sich ein Fußgänger auf einer angrenzenden Fahrspur nähert.
“Das ist keine weit hergeholte Idee; sie ist in Westeuropa bereits gängige Praxis, auch wenn diese Regelung komplex erscheinen mag, glauben wir, dass die ungarische Verkehrskultur präzise und klar definierte Regeln erfordert”, fügte Róbert Major hinzu.
Die vorgeschlagenen ungarischen Verkehrsregeln würden auch die Priorität von Fußgängern in Verkehrsszenarien stärken.
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