Neue, kundenfreundliche Veränderungen auf dem ungarischen Wohnungsmarkt

Die Regierung führt neue, kundenfreundliche Veränderungen auf dem Markt für Hausratversicherungen ein Die Änderungen der Rechtsvorschriften über Hausratversicherungen wurden bereits im Ungarischen Anzeiger (Magyar Közlöny) veröffentlicht Hier die Details.

Damit Ungarn 2023 eine Rezession vermeiden kann, müssen “trotz des Krieges und schädlicher Sanktionen” Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit in allen Bereichen der Wirtschaft gesteigert werden, sagte der Minister für wirtschaftliche Entwicklung Márton Nagy laut einer Erklärung des Ministeriums.

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Sie erinnern auch daran, dass die ungarische Regierung den Vorschlag des Ministeriums in ihrer Sitzung am 1. Februar 2023 angenommen hatDas Kabinett hat beschlossen, die Regelung der Wohnversicherung zu reformierenDie entsprechenden Rechtsvorschriften wurden bereits im Ungarischen Amtsblatt veröffentlicht Gemäß der Gesetzgebung werden neue Änderungen im Interesse der Kunden in Kraft treten ab 30. April 2023ausreichend Zeit für die Vorbereitung lassen Világgazdaság Berichten.

Márton Nagy erwartet von den Maßnahmen, dass sie den Wettbewerb auf dem Markt für Wohnungsverkäufe verstärken, den Verbraucherschutz weiter stärken und die Möglichkeiten für die Kunden erweitern.

Die neuen Änderungen

Infolge der veröffentlichten Gesetzesänderungen werden folgende geändert:

  • Bei Sachversicherungsverträgen ist die Höhe der an den Versicherungsvermittler gezahlten Vergütung gedeckelt, so dass sie 20 Prozent der Jahresprämie nicht überschreiten darf.
  • Gemäß der Änderung muss der Kreditgeber bei der Bereitstellung personalisierter Informationen zu einem Hypothekendarlehen die Verwendung des Qualified Consumer-Friendly Home Insurance (Min.sített Fogyasztóbarát Otthonbiztosítás, MFO)-Rechners der MNB nachweisen, der den Verbrauchern bei der Auswahl des besten Versicherungsangebots hilft für sie.
  • Im Rahmen der Regeländerung werden die Prämien für die Sachversicherung bei der Anwendung der Obergrenze des effektiven Jahreszinses (Jahresprozentsatz) einheitlich berücksichtigt, um die Kosten für den Verbraucher zu senken.
  • Es wird eine neue Verlängerungsmöglichkeit eingeführt, zusätzlich zur normalen Widerrufsmöglichkeit am Vertragsjubiläumstermin, den Kunden wird jedes Jahr im März eine kostenfreie Widerrufsfrist angeboten, sprich, eine extra “kostenlose” Option wird den Kunden in Bezug auf die Wechselkosten zur Verfügung stehen.

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