Coronavirus in Ungarn 93 Todesopfer, 1.569 weitere Infektionen

Ganze 93 Covid-Patienten, im Allgemeinen ältere Menschen und an einer Grunderkrankung leidend, starben in den letzten 24 Stunden, während 1.569 Neuinfektionen offiziell registriert wurden, sodass sich die Gesamtzahl der Infizierten auf 363.450 erhöhte, teilte Koronavirus.gov.hu am Donnerstag mit.
Die Zahl der Todesopfer ist auf 12.291 gestiegen, während sich 249.003 Menschen erholt haben.
Die Zahl der aktiven Infektionen liegt bei 102.156, während es 3.669 hospitalisierte Covid-Patienten gibt, davon 255 an einem Beatmungsgerät.
Insgesamt befinden sich 19.131 Menschen in offizieller Heimquarantäne, die Zahl der durchgeführten Tests ist auf 3.097.809 gestiegen.
Ungarn begann im Dezember mit der Einführung des Coronavirus-Impfstoffs. Bisher erhielten 161.215 Menschen ihre erste Impfung und 26.293 wurden vollständig geimpft.
Die meisten Infektionen wurden bisher in Budapest (67.557) und im Komitat Pest (45.168) registriert, gefolgt von den Komitaten Hajdú-Bihar (20.567), Gy r-Moson-Sopron (20.366) und Borsod-Abaúj-Zemplén (20.278).Der am wenigsten von der Infektion betroffene Kreis ist Tolna (7.863).
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Beschränkungen, die bis zum 1. Februar gelten
Die Regierung werde die Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus bis zum 1. Februar beibehalten und weiterführende Schulen würden ihre digitale Bildung fortsetzen, sagte Premierminister Viktor Orbán.
Durch einen Erlass wurden gewerbliche P+Rs, Parkhäuser, Parkplätze in Wohngebieten von 7:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens kostenlos zur Verfügung gestellt Soldaten helfen der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in öffentlichen Bereichen, Soldaten wurden auch abgestellt, um das Personal in 93 Krankenhäusern in ganz Ungarn auszuhelfen.
Die Ausgangssperre gilt zwischen 8 und 5 Uhr morgens und Arbeiten, die außerhalb des Hauses durchgeführt werden, müssen begründet werden.
Mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen können Geschäfte bis 7 Uhr geöffnet sein Friseure, Masseure und Personal Trainer müssen die allgemeinen Ausgangssperren Regeln beachten Familien – und Privatveranstaltungen, einschließlich Geburtstagsfeiern, können mit maximal zehn anwesenden Personen durchgeführt werden (Kinder zählen nicht in der Personalzahl.
Eine wichtige neue Regel besteht darin, dass Gesichtsmasken im öffentlichen Raum an Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern getragen werden müssen. Es liegt jedoch an den örtlichen Bürgermeistern, zu entscheiden, für welche Räume die Regel gilt. Restaurants beschränken sich auf das Angebot von Imbissbuden, während Hotels dies nicht tun dürfen Touristen bedienen, sondern nur Gäste, die zu geschäftlichen, wirtschaftlichen oder Bildungszwecken anreisen.
Sportveranstaltungen müssen hinter verschlossenen Türen abgehalten werden Außerdem müssen Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Bibliotheken, Kinos, Zoos und Eisbahnen ihre Dienste einstellen. Veranstaltungen, einschließlich kultureller Veranstaltungen, können nicht nach den Sonderregeln abgehalten werden.

