Coronavirus in Ungarn – 127 Todesopfer, 3.068 weitere Infektionen

Ganze 127 Covid-Patienten, im Allgemeinen ältere Menschen und an einer Grunderkrankung leidend, starben in den letzten 24 Stunden, während 3.068 Neuinfektionen offiziell registriert wurden, sodass sich die Gesamtzahl der Infizierten auf 334.836 erhöhte, teilte Koronavirus.gov.hu am Donnerstag mit.

Die Zahl der Todesopfer ist auf 10.325 gestiegen Am Mittwoch lag die Zahl der Menschen, die eine Genesung vorgenommen haben, bei 179.541, wobei am Freitag aus technischen Gründen neue Daten verfügbar waren, hieß es auf der Website.

Die Zahl der aktiven Infektionen liegt bei 144.970, während 5.387 ins Krankenhaus eingeliefert werden Covid Patienten, 367 an einem Beatmungsgerät.

Insgesamt befinden sich 21.627 Menschen in offizieller Heimquarantäne, die Zahl der durchgeführten Tests ist auf 2.774.915 gestiegen.

Die meisten Infektionen wurden bisher in Budapest (63.438) und im Komitat Pest (41.880) registriert, gefolgt von den Komitaten Gy r-Moson-Sopron (19.225), Hajdú-Bihar (19.205) und Borsod-Abaúj-Zemplén (18.884).Der am wenigsten von der Infektion betroffene Kreis ist Tolna (6.702).

Beschränkungen in Ungarn

Am 10. November verlängerten die Gesetzgeber die Sonderbefugnisse der Regierung um 90 Tage, sodass die Regierung die Anwendung einiger Gesetze aussetzen, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und per Dekret andere außerordentliche Maßnahmen ergreifen konnte.

Ein Erlass machte gewerbliche P+R, Parkhäuser und Parkplätze in Wohngebieten von 7:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens kostenlos Soldaten helfen der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in öffentlichen Bereichen Soldaten wurden auch zur Personalhilfe in 93 Krankenhäusern in ganz Ungarn eingesetzt.

Die Ausgangssperre gilt zwischen 8 und 5 Uhr morgens und Arbeiten, die außerhalb des Hauses durchgeführt werden, müssen begründet werden.

Mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen können Geschäfte bis 7 Uhr geöffnet sein Friseure, Masseure und Personal Trainer müssen die allgemeinen Ausgangssperren Regeln beachten, Familien – und Privatveranstaltungen einschließlich Geburtstagsfeiern können mit maximal zehn anwesenden Personen durchgeführt werden, Kinder zählen nicht in der Personalzahl.

Eine wichtige neue Regel ist, dass Gesichtsmasken im öffentlichen Raum in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern getragen werden müssen, wobei es Sache der örtlichen Bürgermeister ist, zu entscheiden, für welche Räume die Regel gilt Restaurants beschränken sich auf das Angebot von Imbissbuden, während Hotels nicht für Touristen, sondern nur für geschäftliche, wirtschaftliche oder Bildungszwecke ankommende Gäste Sportveranstaltungen müssen hinter verschlossenen Türen abgehalten werden.

Auch Freizeiteinrichtungen wie Fitness-Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Bibliotheken, Kinos, Zoos und Eislaufbahnen müssen ihre Dienste einstellen Veranstaltungen, einschließlich kultureller Veranstaltungen, können nicht nach den Sonderregeln durchgeführt werden.

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