Rund um das Flugverbot zwischen UK und Ungarn!

Viele sind besorgt und interessiert an der Dauer des Verbots von Passagierflügen aus dem Vereinigten Königreich, die in Ungarn landen, das aufgrund einer sich schneller ausbreitenden Variante des Coronavirus, die in London und im Süden Englands entdeckt wurde, im Anschluss an mehrere andere Länder angeordnet wurde. 

Der Regierungserlass 623/2020 wurde veröffentlicht in Magyar Közlöny Am 21. Dezember Verrät es Details der Flugverbot Abreise aus Großbritannien am Montag angekündigt schreibt airportal.hu.

“Zivilflugzeuge, die im Linienflugpassagierdienst vom Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus eingesetzt werden, dürfen nicht im Hoheitsgebiet Ungarns landen, mit Ausnahme gefährdeter Luftfahrzeuge”

Sagt ein am Tag nach seiner Verkündung erlassener Regierungserlass, in Kraft getreten am 22. Dezember ab Mitternacht Fluggesellschaften, die auf Strecken zwischen Budapest und dem Vereinigten Königreich operieren, haben am Dienstag alle ihre betroffenen Flüge gestrichen, zwar gilt das Verbot nicht für Abflüge aus Ungarn, Flüge in den Inselstaat verkehren aber auch nicht von Budapest aus, da die Flugzeuge nur ohne Passagiere zurückkehren konnten.

Ryanairs Flugzeuge nach Bristol und London-Stansted sind am Dienstag nicht mehr abgeflogen, auch Wizz Air hat ihren Flug von und nach Luton gestrichen EasyJet hat seine Flüge von Budapest nach London-Gatwick nicht gestrichen; die Flugzeuge fliegen leer zum Flughafen Budapest und kehren dann mit Passagieren zurückDie Situation gilt als vis-Major; die Passagiere auf den betreffenden Flügen werden nicht entschädigt.

Allerdings müssen Fluggesellschaften den Flugpreis für annullierte Flüge in Form von Bargeld erstatten, eine Gutschrift gewähren oder eine Umbuchung vornehmen.

Verordnungen laufen am 8. Februar 2021 aus Der dritte Absatz hingegen tritt am 1. Tag nach Verkündung des Dekrets in Kraft, erst am 5. Januar 2021, während das Dekret selbst heute in Kraft tritt Ministerpräsident Viktor Orbán erklärte am Montag, dass die epidemiologische Vorbereitung auf das Coronavirus (wenn auch kein Notfall) im Jahr 2021 wahrscheinlich das ganze Jahr über anhalten werde.

Die NOTAM-Mitteilung zum Verbot wurde am 21. Dezember um 11:52 Uhr Ortszeit im offiziellen Luftfahrt-Meldesystem veröffentlicht, die Beschreibung der seit September geltenden Reisebeschränkungen wurde durch ein Verbot in einem Regierungserlass ergänzt, wonach Passagierflüge, die vom Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland abfliegen, nicht in Ungarn landen dürfen.

Das Verbot von Passagierflügen aus dem Vereinigten Königreich nach Ungarn kann bis zum 8. Februar 2021 gelten, sofern es nicht durch Aufhebung der Verordnung 623/2020 oder Verlängerung in einem neuen Regierungserlass früher aufgehoben wurde Mehrere europäische Länder haben ähnliche Maßnahmen ergriffen.

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