Coronavirus in Ungarn: Die Zahl der aktiven Infektionen liegt bei 173.881

In den letzten 24 Stunden starben in Ungarn insgesamt 116 Covid-Patienten, überwiegend ältere Menschen und an einer Grunderkrankung, während 3.870 Infektionen registriert wurden, was einer Gesamtzahl von 254.148 im Verlauf der Pandemie entspricht, teilte koronavirus.gov.hu am Montag mit.
Die Zahl der Todesopfer liegt bei 5.984, während sich 74.283 erholt haben. Die Zahl der aktiven Infektionen liegt bei 173.881, während 7.932 Patienten im Krankenhaus liegen und 674 beatmet werden.
Ganze 51.485 Menschen befinden sich in offizieller Heimquarantäne, während die Zahl der durchgeführten Tests auf 1.963.148 gestiegen ist.
Die meisten Infizierten wurden in Budapest (52.416) und im Landkreis Pest (32.934) registriert
Es folgen die Landkreise Gy r-Moson-Sopron (15.917), Borsod-Abaúj-Zemplén (15.174), Hajdú-Bihar (14.026) und Szabolcs-Szatmár-Bereg (12.961), wobei der Landkreis Tolna (4.323) die geringste Zahl an Infektionen aufweist.
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Beschränkungen in Ungarn
Zwischen 9 und 11 Uhr an Wochentagen und 8 Uhr und 10 Uhr am Wochenende ist es Kunden unter diesem Alter verboten, in Lebensmittelgeschäften, Haushaltschemikern und Apotheken einzukaufen Senioren haben das Recht, jederzeit einzukaufen.
Am 10. November verlängerten die Gesetzgeber die Sonderbefugnisse der Regierung um 90 Tage, sodass die Regierung die Anwendung einiger Gesetze aussetzen, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und per Dekret andere außerordentliche Maßnahmen ergreifen konnte.
Ein Erlass machte gewerbliche P+Rs, Parkhäuser und Parkplätze in Wohngebieten von 7:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens kostenlos.
Soldaten helfen der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im öffentlichen Bereich, auch in 93 Krankenhäusern in ganz Ungarn wurden Soldaten zur Personalhilfe abkommandiert, zwischen 8 Uhr und 5 Uhr ist die Ausgangssperre in Kraft, und über das Heim hinaus ausgeführte Arbeiten müssen begründet werden, mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen können Geschäfte bis 7 Uhr geöffnet sein.
Friseure, Masseure und Personal Trainer müssen die allgemeinen Ausgangssperrenregeln beachten, Familien – und Privatveranstaltungen einschließlich Geburtstagsfeiern können mit maximal zehn anwesenden Personen durchgeführt werden.
Eine wichtige neue Regelung besteht darin, dass in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern im öffentlichen Raum Gesichtsmasken getragen werden müssen. Es liegt jedoch an den örtlichen Bürgermeistern, zu entscheiden, für welche Räume die Regelung gilt.
Restaurants beschränken sich auf das Angebot von Imbissbuden, während Hotels keine Touristen bedienen dürfen, sondern nur Gäste, die aus geschäftlichen, wirtschaftlichen oder Bildungsgründen anreisen Sportveranstaltungen müssen hinter verschlossenen Türen abgehalten werden.
Auch Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Bibliotheken, Kinos, Zoos und Eislaufbahnen müssen ihre Dienste einstellen Veranstaltungen, einschließlich kultureller Veranstaltungen und Weihnachtsmessen, können nicht nach den besonderen Regeln durchgeführt werden.

